Sicherheitsausrüstung an Bord: was Pflicht ist und was nur empfohlen wird

Was muss wirklich an Bord? Für ein privat genutztes Boot unter 20 Metern weniger, als die meisten glauben: eine amtliche Pflichtliste gibt es nicht. Hier steht, welche wenigen Dinge verlangt sind, was die Behörden dir darüber hinaus ans Herz legen, und ab wann aus Empfehlungen Pflichten werden.

Von Felix Schoberwalter Aktualisiert am 10. August 2026 13 Min. Lesezeit
18:02
Orange Feststoffweste mit Reflektorstreifen und Bauchgurt, daneben ein grauer Kunststoffkoffer, beides auf der Teakbank eines Bootes im Sonnenlicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Für ein privat genutztes Kleinfahrzeug, also ein Boot unter 20 Metern, gibt es in Deutschland keine amtliche Liste der Pflichtausrüstung.
  • Vorgeschrieben sind einzelne Dinge: die Lichter, ein Gerät für Schallsignale, im Binnen die Kennzeichnung des Bootes. Dazu der schwarze Kegel, wenn ein Boot segelt und zugleich die Maschine mitschiebt.
  • Rettungsweste, Feuerlöscher, Anker, Verbandkasten und Signalmittel stehen für das private Boot in keiner Vorschrift. Verbindlich wird davon, was im Bootszeugnis oder in der Charterliste des gemieteten Bootes steht - und das ist je nach Revier verschieden.
  • Ohne Radar und Binnenschifffahrtsfunk auf Kanal 10 darf ein Boot unter 20 Metern im Binnen bei Nebel nicht weiterfahren, sondern muss einen Liegeplatz aufsuchen.
  • Eine Schwimmhilfe mit 50 Newton Auftrieb ist amtlich keine Rettungsweste. Für Wassermotorräder ist genau diese Klasse vorgeschrieben.
  • Auf Rhein und Mosel sowie auf Landesgewässern wie dem Bodensee gelten eigene Vorschriften.

Warum es keine Pflichtliste für dein Boot gibt

Die Verkehrsvorschriften für Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen regeln Verhalten und einzelne Geräte, nicht die Ausrüstung eines Bootes als Ganzes. Sie verlangen deshalb nur, was andere sehen und hören müssen. Alles, was im Notfall dich selbst schützt, steht in keiner dieser Vorschriften - von der Weste bis zum Feuerlöscher.

Für das Binnen steht dort nur eine allgemeine Anforderung: Ein Fahrzeug muss so gebaut und ausgerüstet sein, dass die Sicherheit der Personen an Bord und der Schifffahrt gewährleistet ist. Was das im Einzelnen bedeutet, füllt die Verordnung nicht aus.

Auf See hängt es an der Größe. Für ein Kleinfahrzeug bleibt es bei Einzelvorschriften. Ein größeres Sportboot, das seewärts der Basislinie fährt, fällt dagegen unter die Schiffssicherheitsverordnung, und die verlangt dort Navigationsausrüstung. Wer mit einem Kajütboot auf die Nordsee will, klärt seine Ausrüstung über die Vorgaben für sein Fahrtgebiet.

Pflichtlisten gibt es trotzdem, sie hängen aber nicht am Boot, sondern an seiner Nutzung und an seinen Papieren. Was für dich gilt, klärst du deshalb in drei Schritten, und die Reihenfolge zählt. Jede Stufe kann Pflichten dazulegen, keine hebt die vorige auf. Mit der Frage nach der Weste anzufangen, bringt nichts.

Erst das Gewässer

Die Frage lautet nicht, was für Sportboote gilt, sondern welche Ordnung auf diesem Wasser gilt. Auf den meisten Bundeswasserstraßen ist es die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, auf Rhein und Mosel eine eigene, auf See die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung mit den Kollisionsverhütungsregeln. Und viele Seen sind gar keine Bundeswasserstraße, sondern Landesgewässer mit einer Landesverordnung, die eine eigene Ausrüstungsliste mitbringen kann. Ein Boot, das auf dem einen See ordnungsgemäß ausgerüstet ist, kann es auf dem nächsten nicht sein, ohne dass sich am Boot etwas geändert hätte.

Dann die Nutzung

Privat gefahren oder gemietet ist der zweite Schnitt, und er verändert am meisten. Für das eigene, privat genutzte Boot gibt es keine Ausrüstungsliste. Sobald dasselbe Boot vermietet wird, gilt die Liste der Vermietungsverordnung, Position für Position. Dieselbe Weste ist also einmal freiwillig und einmal Pflicht, und was sich geändert hat, ist der Mietvertrag. Deshalb bringt die Frage, was ein Sportboot an Bord haben muss, keine brauchbare Antwort: sie lässt offen, ob das Boot privat gefahren oder gemietet wird.

Zuletzt das Papier

Hat das Boot eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung oder ein Bootszeugnis, ist die dort eingetragene Ausrüstung verbindlich, und zwar vollständig und einsatzbereit. Dieses Papier kommt zu den allgemeinen Regeln dazu: Was dort steht, gilt zusätzlich, auch wenn keine Verkehrsvorschrift es verlangt. Bei einem gecharterten Boot ist die Ausrüstungsfrage damit keine Frage an das Recht, sondern eine an das Dokument an Bord.

Aus dieser Reihenfolge folgt auch die häufigste Verwirrung. Wer im Internet nach der Pflichtausrüstung sucht, findet fast immer eine lange Liste, und sie ist selten falsch - sie stammt nur aus einer anderen Stufe. Meistens ist es die Charterliste oder eine Empfehlung der Behörden, beides ausführlich und beides für ein privates Boot nicht bindend.

Die Begriffe, mit denen die Vorschriften arbeiten

Diese fünf Wörter bedeuten in den Vorschriften nicht das, was sie umgangssprachlich bedeuten.

Kleinfahrzeug
Im Binnen jedes Boot unter 20 Metern Länge, gemessen ohne Ruder und Bugspriet. Fast jedes Sportboot fällt darunter.
Rettungsweste
Als Rettungswesten gelten die Klassen ab 100 Newton Auftrieb. Welche davon du brauchst, hängt vom Fahrtgebiet ab.
Schwimmhilfe
Weste mit 50 Newton Auftrieb. Sie zählt nicht als Rettungsweste, sondern als Hilfe für Schwimmer in geschützten Gewässern.
Signalkörper
Schwarze Formen, die bei Tag zeigen, was ein Boot gerade tut: Kegel wenn ein Boot segelt und zugleich die Maschine mitschiebt, Ball beim Ankern.
Bootszeugnis
Amtliches Papier für gewerblich genutzte Boote. Die eingetragene Ausrüstung ist Pflicht, Position für Position.

Was auf jedem Sportboot vorgeschrieben ist

Wofür Binnen, auf Bundeswasserstraßen See und Küstengewässer
Lichter bei Nacht, Motorboot Unter 20 Metern: Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht in einer der zugelassenen Varianten. Unter 12 Metern: weißes Rundumlicht und Seitenlichter. Unter 7 Metern und höchstens 7 Knoten schnell: weißes Rundumlicht, Seitenlichter wenn möglich.
Lichter bei Nacht, Ruderboot Ein weißes gewöhnliches Licht. Nähert sich ein anderes Fahrzeug, zeigt auch ein Beiboot dieses Licht, vorher muss es nicht brennen. Auf Seeschifffahrtsstraßen genügt eine Handlampe nicht: Wer die vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann, muss mindestens ein weißes Rundumlicht zeigen. Nur außerhalb dieser Gewässer reicht die Handlampe, die die internationalen Regeln zulassen.
Segeln mit Maschinenkraft Bei Tag ein schwarzer Kegel mit der Spitze nach unten. Ein schwarzer Kegel mit der Spitze nach unten, im Vorschiff und dort, wo er am besten zu sehen ist.
Schallsignale Ein Schallgerät, eine geeignete Hupe oder ein geeignetes Horn. Ein Boot unter 20 Metern gibt Schallzeichen nur, wenn die Lage es verlangt. Unter 12 Metern ein Gerät für ein kräftiges Schallsignal. Es muss jederzeit funktionieren und betriebssicher sein.
Nebel und Schneefall Weiterfahren darf nur, wer für Radarfahrt ausgerüstet und berechtigt ist: Radar in Benutzung, eine Person mit Radarberechtigung, dazu Binnenschifffahrtsfunk auf Kanal 10 auf Empfang. Sonst gilt: unverzüglich einen Liegeplatz ansteuern, dabei ein langer Ton in Abständen von längstens einer Minute und ein Ausguck auf dem Vorschiff. Ein Gerät ist für Sportboote nicht vorgeschrieben. Dafür gibt es Fahrverbote auf Sonderstrecken: den Nord-Ostsee-Kanal und seine Zufahrten dürfen Sportfahrzeuge bei verminderter Sicht nicht benutzen.
Was hier steht, verlangen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und die Kollisionsverhütungsregeln. Die Längenangaben beziehen sich auf die Länge des Bootes.
Schwarzer Signalkegel mit der Spitze nach unten hängt an einem dünnen Fall im Vorschiff einer Segelyacht neben dem eingerollten Vorsegel. Darunter Vordeck und Bugkorb, links das Kielwasser der Motorfahrt.
Der schwarze Kegel gehört zu den wenigen Dingen, die wirklich vorgeschrieben sind: Spitze nach unten, im Vorschiff, sobald ein Segelboot mit Motor fährt. Hier sind die Segel eingerollt und der Motor läuft, also hängt er.

Wo diese Regeln gelten und wo eigene gelten

Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt auf den Bundeswasserstraßen, aber nicht auf allen. Rhein und Mosel sind ausgenommen, dort gelten eigene Vorschriften. Für die Donau zwischen Kelheim und Jochenstein gilt sie, dort mit eigenen Sonderregeln. Ausgenommen sind außerdem die Elbe im Hamburger Hafen sowie Eder- und Diemeltalsperre.

Viele Seen sind gar keine Bundeswasserstraße, sondern Landesgewässer. Dort gilt eine Landesverordnung mit eigenen Ausrüstungsregeln. Auf dem Bodensee ist das die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, die Deutschland, Österreich und die Schweiz gemeinsam beschlossen haben. Welche Liste dort gilt, sagt dir nicht die Bundesverwaltung, sondern das Land: das Schifffahrts- oder Landratsamt am See und die Wasserschutzpolizei, die dort kontrolliert.

Die Kennzeichnung des Bootes ist im Binnen Pflicht und wird oft vergessen. Welche, hängt davon ab, ob dein Boot ein Kennzeichen braucht. Leistet die Antriebsmaschine mehr als 2,21 Kilowatt oder ist ein reines Segelboot länger als 5,50 Meter, führt das Boot ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen. Es sitzt außen an beiden Bugseiten, an beiden Heckseiten oder am Spiegelheck. Bleibt das Boot darunter, tragen Name oder Devise diese Aufgabe, außen an gut sichtbarer Stelle. Dazu kommen Name und Anschrift des Eigentümers, dauerhaft angebracht - innen oder außen. Für beide Fälle gilt dasselbe Maß: lateinische Schriftzeichen von mindestens 10 cm Höhe, hell auf dunkel oder dunkel auf hell.

Unsichtiges Wetter, also Nebel oder Schneefall, ist die einzige Lage, in der das Binnenrecht Geräte verlangt, die auf kaum einem Sportboot liegen. Radar muss an Bord und in Benutzung sein, am Ruder eine Person mit der Radarberechtigung, dazu eine Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk auf Empfang. Formal hängt der Funk an zwei Papieren: das Funkzeugnis gehört zur Person, die Zuteilung von Rufzeichen und Nummer gehört zum Fahrzeug. Welches Zeugnis zu welchem Revier passt, steht im Ratgeber zum Funkschein.

Roter Feuerlöscher in einer Halterung in der offenen Backskiste eines Motorboots, daneben eine Handpütz und aufgerollter Draht
Der Feuerlöscher ist das Musterbeispiel: fast jeder hält ihn für Pflicht, und auf dem privaten Boot ist er es nicht. An Bord gehört er trotzdem.

Rettungsweste, Feuerlöscher, Anker: wer muss, wer nicht

Gegenstand Eigenes Boot, privat genutzt Gemietetes Boot mit Charterschein
Rettungsweste Keine Vorschrift, die eine Weste pro Person verlangt. Für jede zugelassene Person eine Weste, mindestens 100 Newton Auftrieb.
Feuerlöscher Keine Vorschrift. Amtlich empfohlen sind zwei tragbare Löscher der Brandklassen ABC. Ein tragbarer Feuerlöscher, mehr wenn das Bootszeugnis mehr vorschreibt.
Rettungsring Keine Vorschrift. In der behördlichen Mindestausrüstung steht er mit schwimmfähiger Wurfleine und Leuchte. Ein Rettungsring mit Sicherheitsleine.
Verbandkasten Keine Vorschrift. Empfohlen ist eine Erste-Hilfe-Ausrüstung. Ein Verbandkasten.
Signalmittel Keine Vorschrift zum Mitführen. Vorgeschrieben ist nur, im Notfall die amtlichen Notsignale zu benutzen. Zulassungsfreie Signalmittel.
Anker Keine Vorschrift, die das Mitführen verlangt. Die Kennzeichnung vorhandener Anker ist eine eigene Frage, von der Boote unter 20 Metern im Binnen ausgenommen sind. Steht nicht in der Liste. Dafür zwei Paddel und ein Bootshaken.
Vorschriften und Karten Die Schifffahrtsordnung muss im Binnen auf Booten unter 20 Metern nicht an Bord sein. Karten und Handbücher für die Strecke, eine Tafel mit den Verkehrsvorschriften und das Merkblatt zum Verhalten in Schleusen.
Die rechte Spalte ist die Ausrüstungsliste aus der Verordnung über das Vermieten von Sportbooten. Sie gilt, weil das Boot gemietet ist, nicht weil es ein Sportboot ist.

Nicht vorgeschrieben heißt nicht unwichtig

Dass eine Vorschrift fehlt, sagt nichts darüber, ob du den Gegenstand brauchst. Die zuständigen Behörden nennen ihre eigene Zusammenstellung Mindestausrüstung und führen darin unter anderem Rettungswesten, den Radarreflektor und Seenot-Signalmittel auf. Ihr Einleitungssatz: Das Boot muss sicher und fahrtüchtig sowie nach Fahrtgebiet und Länge der Reise gut ausgerüstet sein, davon kann dein Leben abhängen.

Eine zweite Liste ist ausdrücklich als Empfehlung gekennzeichnet und gilt für See- und Binnengewässer. Wir geben sie hier vollständig wieder, aber geordnet nach dem Notfall, den jedes Teil beantwortet. In der Behördenliste steht das Barometer gleichrangig neben der Rettungsinsel, und das hilft beim Packen niemandem:

Einen Menschen aus dem Wasser holen: eine ausreichend lange schwimmfähige Rettungsleine, eine Rettungsinsel, der Bootshaken.

Feuer und Leck klein halten: zwei tragbare Feuerlöscher der Brandklassen ABC, Absperrventile an allen Kraftstofftanks, ein Schöpfgefäß oder eine Pumpe zum Wasserschöpfen.

Das Boot halten und gesehen werden: ein Anker mit ausreichend langer Leine oder Kette, Fender, wichtige Flaggen und Signalkörper, das Nebelhorn, spritzwassergeschützte Handlampen mit Reservebatterien.

Verletzte versorgen und das Wetter kennen: eine Erste-Hilfe-Ausrüstung, ein Rundfunkempfänger für Wetterberichte und ein Navigationsempfänger, Fernglas und Barometer.

Nach der Faustregel der Kaltwasser-Ausbildung bleiben einer Person ohne Schutzkleidung bei 10 Grad Wassertemperatur etwa zehn Minuten, in denen sie aktiv bei ihrer eigenen Rettung mithelfen kann. Verlassen kannst du dich auf keine Minute mehr davon. Wie du in dieser Zeit zurück ans Boot kommst, steht im Ratgeber zum Mann-über-Bord-Manöver.

Zur Ausrüstung gehört auch der Weg, Hilfe zu rufen. Auf See ist das der Funk: Kanal 16 zum Sprechen, Kanal 70 für den digitalen Notruf. Ohne Funkgerät gehören die Nummern vor dem Ablegen ins Telefon: auf See die Rettungsleitstelle See, im Binnen die Revierzentrale deiner Strecke. Das Telefon selbst gehört wasserdicht verpackt und erreichbar, nicht unter Deck im Gepäck. Die vollständigen Meldewege samt Nummern stehen im Mann-über-Bord-Ratgeber.

Welche Weste zu welchem Fahrtgebiet passt

geschützte Gewässer

Schwimmhilfe, 50 Newton

  • Beschrieben für Schwimmerinnen und Schwimmer in geschützten Gewässern, mit Hilfe in der Nähe
  • Als Rettungsweste zählt sie nicht, der Schutz gegen Ertrinken ist eingeschränkt
Binnenreviere

Rettungsweste, 100 Newton

  • Beschrieben für geschützte Gewässer und Binnenreviere
  • Im Binnen muss ein Vermieter mindestens diese Klasse an Bord haben
See

Rettungsweste, 150 Newton

  • Beschrieben für den Hochsee-Einsatz mit wetterfestem Ölzeug
  • In der Sportschifffahrt sind das meist vollautomatische Westen
Hochsee

Rettungsweste, 275 Newton

  • Beschrieben für die Hochsee bei extremem Wetter
  • Sie trägt zusätzlich schwere Schutzkleidung und mitgeführte Ausrüstung

Worauf du beim Kauf einer Weste achtest

Die vier Klassen oben beschreibt die Sicherheitsbroschüre der Wasserstraßenverwaltung. Beim Kauf zählt neben der Klasse das höchste zugelassene Körpergewicht. Wird es überschritten, ist die sichere Lage im Wasser auch bei einer geprüften Weste nicht garantiert. Auf dem Etikett steht beides, Auftrieb und Gewichtsbereich.

Dass eine Weste geprüft ist, zeigt das CE-Kennzeichen oder das Steuerrad-Symbol der europäischen Baumusterprüfung. Eine GS-Prüfnummer kommt manchmal dazu und weist nach, dass die Produktion regelmäßig überwacht wird.

Eine Automatikweste ist ein Gerät, kein Kleidungsstück. Kartusche und Auslöser altern, deshalb nennt der Hersteller eine Wartungsfrist, und die steht auf der Weste. Ist sie abgelaufen, trägst du eine Weste, von der niemand weiß, ob sie aufgeht. Und der rote Griff zum Auslösen ist für Kinderhände unwiderstehlich: einmal gezogen, ist die Weste für den Rest des Tages leer und braucht eine neue Kartusche.

Für Kinder gilt keine gesetzliche Tragepflicht auf privaten Booten, aber die amtliche Empfehlung ist eindeutig: Kinder und Nichtschwimmer legen die Weste an, bevor sie das Boot betreten, und tragen sie bis zum Ende der Fahrt, bei jedem Wetter. Die einzige harte Kinderregel im deutschen Binnenrecht gilt für Fahrgäste auf Booten mit amtlichem Zeugnis: bis 30 kg Körpergewicht oder bis zu einem Alter von sechs Jahren sind dort nur Feststoffwesten zugelassen, also Westen ohne Aufblasautomatik.

Vor dem Ablegen durchgehen

  • Lichter prüfen, auch wenn du nur bei Tag fahren willst: nachts und bei unsichtigem Wetter sind sie Pflicht
  • Schwarzer Kegel an Bord, wenn du ein Segelboot mit Motor fährst (Pflicht)
  • Hupe, Horn oder Nebelhorn ausprobieren, hörbar auch gegen Wind und Motor (Pflicht)
  • Im Binnen: Kennzeichen außen am Boot; ohne Kennzeichenpflicht stattdessen Name oder Devise und die Anschrift des Eigentümers, die Schrift mindestens 10 cm hoch (Pflicht)
  • Eine Weste pro Person, passend zum Körpergewicht und zum Fahrtgebiet
  • Kinder und Nichtschwimmer legen die Weste am Steg an, nicht erst an Bord
  • Die empfohlene Ausrüstung erreichbar verstauen: Rettungsring und Wurfleine unverschnürt, Feuerlöscher nicht unter dem Gepäck
  • Wetterbericht hören, und bei Nebelgefahr ohne Radar und Funk gar nicht erst ablegen
  • Führerschein und Bootspapiere im Original an Bord: bei einer Kontrolle der Wasserschutzpolizei zählt keine Ablichtung
  • Bei einem gemieteten Boot: Charterbescheinigung oder Bootszeugnis lesen und die eingetragene Ausrüstung Position für Position durchgehen

Beim Chartern gilt die Liste des Vermieters

Sobald du ein Boot mietest, gibt es eine Ausrüstungsliste, und du bist mitverantwortlich dafür, dass sie an Bord ist. Vermieten darf ein Unternehmen nur mit gültigem Bootszeugnis, und die dort eingetragene Ausrüstung muss einsatzbereit an Bord sein. Als Mieter und Bootsführer musst du dich davon selbst überzeugen.

In den Charterschein-Revieren im Binnen hängt die Liste an der Charterbescheinigung. Dazu gehören eine Weste für jede zugelassene Person, ein tragbarer Feuerlöscher, zulassungsfreie Signalmittel, ein Rettungsring mit Sicherheitsleine, zwei Paddel, ein Bootshaken und ein Verbandkasten. Dazu die Papiere: eine Tafel mit den Verkehrsvorschriften, Karten und Handbücher, das Merkblatt zum Verhalten in Schleusen. Ist für deinen Abschnitt ein Anruf beim Vermieter vorgeschrieben, gehört ein Handy dazu. Welche Strecken das sind, steht im Ratgeber zum Charterschein.

Auf See ist die Liste deutlich länger, und das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt füllt sie für dein Fahrtgebiet aus. Im Formular stehen unter anderem Positionslaternen, Ankerlaterne, Ankerball und Kegel, Nebelhorn und Feuerlöscher. Dazu kommen Kompass und Handpeilkompass, Radarreflektor, Fernglas, Rettungsringe, Westen, Sicherheitsgurte und Sicherheitsleinen. Außerdem ein Rettungsfloß passend zur Personenzahl, rote Fallschirmsignale und Handfackeln, ein Erste-Hilfe-Kasten, Anker und Ersatzanker.

Beim eigenen Boot stellst du diese Liste selbst zusammen, und niemand geht sie vor der Abfahrt mit dir durch. Lichter, Signalkörper und Schallsignale gehören deshalb zum Stoff jedes Sportbootführerscheins. Welche Kurse es gibt und was sie kosten, steht in der Kurs- und Preisübersicht.

Häufige Fragen zur Sicherheitsausrüstung

Das amtliche Merkblatt zum Verhalten in Schleusen verlangt, während des Schleusens Rettungswesten zu tragen. Dieses Merkblatt gehört zur Ausrüstung von Charterschein-Booten. Eine allgemeine Tragepflicht in Schleusen für private Boote folgt daraus nicht.

Für die meisten pyrotechnischen Signalmittel ja: Wer sie kauft, braucht Sachkunde, und die Aufbewahrung muss waffenrechtlichen Anforderungen entsprechen. Bis 3 Seemeilen Küstenabstand gibt es Signalgeber ohne Sachkundenachweis, mit roten Leuchtsternen und mindestens 80 Metern Steighöhe. Mitführen musst du weder das eine noch das andere.

Für das privat genutzte Sportboot steht er in keiner Vorschrift. Geregelt ist nur die Zulassung solcher Geräte, nicht die Pflicht, eines zu haben. Die Empfehlungsliste der Behörden nennt ihn ausdrücklich, und auf gecharterten Seeyachten steht er in der Ausrüstungsliste des Bootszeugnisses.

Die Behörden empfehlen sie für alle seegehenden Schiffe. Pflicht ist sie auf Charteryachten im Seebereich und bei einigen Hochseeregatten. Für die Freizeitschifffahrt gibt es ISO 9650-1 für die Hochsee und ISO 9650-2 für die Küstenschifffahrt. Warten muss sie regelmäßig eine autorisierte Firma.

Auf See gilt eine Zulassungspflicht für Laternen und Schallsignalanlagen. Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung nimmt Sportboote und Wassermotorräder aber ausdrücklich von dieser Pflicht aus. Elektrisch betrieben sein müssen sie auf See trotzdem, außer auf Ruder- und Segelbooten unter 20 Metern ohne ausreichende Stromquelle.

Geschrieben von

Felix Schoberwalter

Fachredaktion BootsschuleX

Zuletzt geprüft und aktualisiert am 10. August 2026

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