Welchen Funkschein brauchst du fürs Boot: SRC, UBI oder LRC?

Welchen Funkschein du brauchst, hängt davon ab, wo du fährst und welches Funkgerät an Bord ist. Mit dem Bootsführerschein hat er nichts zu tun.

Felix Schoberwalter Von Felix Schoberwalter Aktualisiert am 2. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
8:20
Hand greift zum Mikrofon eines fest eingebauten Funkgeräts am Steuerstand eines Motorboots, dahinter ruhiges Wasser und eine flache Küste

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Funkgerät an Bord brauchst du keinen Funkschein. Für private Sportboote gibt es keine allgemeine Pflicht, ein Funkgerät mitzuführen.
  • Für den UKW-Seefunk an der Küste und auf dem Meer brauchst du das SRC, für den Funk auf Binnenwasserstraßen wie Rhein oder Elbe oberhalb von Hamburg das UBI.
  • Das LRC brauchst du nur für Grenzwellen- und Kurzwellenfunk oder für Satellitenfunk im Seenotfunksystem GMDSS, meist auf Langfahrt. Ein Satellitentelefon gehört nicht dazu.
  • Das SRC berechtigt nicht zum Binnenfunk. Wer an der Küste und binnen funkt, braucht SRC und UBI.
  • Die amtlichen Prüfungsgebühren betragen 127,88 Euro für das SRC und 108,71 Euro für das UBI, bei allen Ausschüssen von DMYV und DSV gleich.
  • Alle drei Funkzeugnisse gelten unbefristet. SRC und UBI gibt es ab 15 Jahren, das LRC ab 18.

Wann du einen Funkschein brauchst

Ohne Funkgerät an Bord brauchst du keinen Funkschein. Er hängt auch nicht am Bootsführerschein: Der SBF enthält keine Funkberechtigung, und für ein Funkzeugnis brauchst du keinen Bootsführerschein.

Ein Funkgerät an Bord haben musst du als privater Bootsfahrer in aller Regel nicht. Binnen gibt es zwei Ausnahmen: Steigt der Rhein über die Hochwassermarke I, dürfen auch kleine Boote dort nur mit Sprechfunk weiterfahren. Und bei unsichtigem Wetter, also bei Nebel oder starkem Regen mit schlechter Sicht, gilt auf bestimmten Binnenwasserstraßen: Ohne Radar und Funk an Bord musst du die Fahrt einstellen.

Hat dein Boot auf See ein UKW-Seefunkgerät, musst du als Schiffsführer das passende Zeugnis besitzen, auch wenn ein Crewmitglied funkt und auch wenn das Gerät ausgeschaltet bleibt. Binnen braucht das UBI, wer das Gerät bedient. Ohne eigenes Zeugnis darfst du dort nur unter Aufsicht von jemandem funken, der eines hat.

Für Geräte, die nur empfangen, etwa Wetter- oder Navigationsinformationen, brauchst du auf See kein Funkzeugnis. Ein Funkgerät, das auch senden kann, zählt nicht dazu, selbst wenn du nur zuhörst. Ebenfalls ohne Zeugnis nutzt du eine Seenotfunkbake und Satellitengeräte, die nur der normalen Kommunikation dienen, etwa ein Satellitentelefon.

SRC, UBI und LRC im Vergleich

Küste und Meer

SRC

  • UKW-Seefunk an der Küste und auf dem Meer, mit digitalem Notruf über die DSC-Taste
  • Reichweite bis etwa 35 Seemeilen, abhängig vor allem von der Antennenhöhe
  • Prüfung mit Englischteil
  • Ab 15 Jahren, unbefristet, international gültig

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Flüsse und Kanäle

UBI

  • Binnenschifffahrtsfunk auf Flüssen, Kanälen und anderen Binnenwasserstraßen
  • In Deutschland wird auf Deutsch gefunkt, das Gerät sendet eine ATIS-Kennung
  • Gilt in 17 europäischen Staaten der Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk
  • Ab 15 Jahren, unbefristet

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Langfahrt

LRC

  • Grenzwelle, Kurzwelle und GMDSS-Satellitenfunk zusätzlich zu UKW
  • Für Boote mit dieser Ausrüstung, meist auf Langfahrt
  • Mit vorhandenem SRC kürzere Prüfung und niedrigere Gebühr
  • Ab 18 Jahren, unbefristet

Welcher Funkschein für welche Fahrt?

Deine Fahrt Du brauchst
Eigenes Motorboot auf der Ostsee, mit fest eingebautem UKW-Seefunkgerät Du brauchst: SRC
Rhein, Mosel oder die Berliner Gewässer, mit Binnenfunkgerät Du brauchst: UBI
Die Elbe hinunter und weiter auf die Nordsee, mit einem Kombigerät für See- und Binnenfunk Du brauchst: SRC und UBI
Hausbooturlaub auf Binnengewässern Du brauchst: Keinen, solange du nicht funkst. Willst du ein Binnenfunkgerät an Bord nutzen, das UBI.
Nur ein Handfunkgerät auf der Ostsee Du brauchst: SRC. Auch ein tragbares Seefunkgerät ist eine Funkanlage.
Nur ein Handfunkgerät auf dem Rhein Du brauchst: Nicht erlaubt. Auf kleinen Booten sind tragbare Geräte im Binnenfunk grundsätzlich nicht zugelassen.
Atlantiküberquerung mit Kurzwellen-Seefunk Du brauchst: LRC
Nur ein Satellitentelefon oder eine Seenotfunkbake an Bord Du brauchst: Keinen. Für Satellitengeräte, die nur der normalen Kommunikation dienen, und für Seenotfunkbaken brauchst du kein Funkzeugnis.
Für Boote unter deutscher Flagge. Ist kein Funkgerät an Bord, brauchst du in keinem dieser Fälle einen Funkschein.

Handfunkgerät: auf See ja, auf deutschen Binnenwasserstraßen nein

Auf See darfst du ein tragbares UKW-Seefunkgerät nutzen. Du brauchst dafür das SRC, und das Gerät muss wie ein Einbaugerät in der Zuteilung der Bundesnetzagentur stehen. Es darf mit höchstens 6 Watt senden und kommt weniger weit als ein Gerät mit hoch angebrachter Antenne.

Auf deutschen Binnenwasserstraßen sind Handfunkgeräte auf kleinen Booten grundsätzlich nicht zugelassen. Klein heißt hier: unter 20 Metern Länge, also praktisch jedes Sportboot. Für den Binnenfunk brauchst du deshalb ein fest eingebautes Gerät. Es muss eine ATIS-Kennung senden, eine Nummer, die bei jedem Funkspruch automatisch mitgeschickt wird und dein Boot erkennbar macht.

Fest eingebautes Funkgerät mit Handmikrofon und Spiralkabel an der Holzwand einer Segelyacht, darunter eine Seekarte auf dem Kartentisch
Fest eingebautes Funkgerät mit Handmikrofon am Kartentisch einer Segelyacht.

Was dein Funkgerät außer dem Funkschein braucht

Bevor du ein eigenes Funkgerät nutzt, braucht es eine Zuteilung der Bundesnetzagentur, die Ship Station Licence. Darin stehen das Rufzeichen deines Bootes, bei Geräten mit Notruftaste die MMSI, eine neunstellige Rufnummer für den digitalen Notruf, und für den Binnenfunk die ATIS-Kennung.

Die Zuteilung bekommt nur der Eigentümer des Bootes. Ein eigenes Handfunkgerät für ein Charterboot kannst du deshalb nicht anmelden. Bis zu drei Nummern kosten zusammen 59,05 Euro, dazu kommen jährliche Beiträge, die die Bundesnetzagentur nachträglich berechnet. Die Urkunde gehört an Bord, und wer binnen funkt, hat zusätzlich das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk dabei, gedruckt oder elektronisch.

Was die Funkprüfung kostet

Funkzeugnis Zulassung Prüfung Zeugnis Gesamt
SRC 18,73 € 83,19 € 25,96 € 127,88 €
UBI 15,89 € 70,03 € 22,79 € 108,71 €
LRC ohne SRC 18,73 € 138,57 € 30,18 € 187,48 €
LRC mit vorhandenem SRC 18,73 € 89,72 € 30,18 € 138,63 €
Amtliche Prüfungsgebühren bei den Prüfungsausschüssen von DMYV und DSV, bei allen Ausschüssen gleich und mit Mehrwertsteuer, Stand Oktober 2026. Der Kurs kommt dazu.

So laufen die Prüfungen ab

Alle drei Prüfungen nehmen die Prüfungsausschüsse von DMYV und DSV ab, und sie stellen auch die Zeugnisse aus. Jede Prüfung hat einen schriftlichen und einen praktischen Teil am Funkgerät.

SRC

Schriftlich beantwortest du 24 Fragen in 30 Minuten, bestanden ist ab 19 Punkten. Dazu kommen zwei Aufgaben auf Englisch, je 15 Minuten: Du nimmst eine englische Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung auf und übersetzt sie ins Deutsche, und du übersetzt einen deutschen Funktext ins Englische. In der Praxis wickelst du an einem Gerät mit Notruftaste Not- und Dringlichkeitsverkehr auf Englisch ab, bis zu 20 Minuten.

Die englischen Texte stammen aus einem amtlichen Katalog fester Seefunktexte, dazu kommt das internationale Buchstabieralphabet. Reicht die schriftliche Übersetzung nicht ganz, folgt eine kurze mündliche Prüfung.

UBI

Schriftlich sind es 22 Fragen in 60 Minuten, bestanden ist ab 17 Punkten. Seit dem 1. Oktober 2026 gilt dafür ein neuer amtlicher Fragenkatalog. Die Praxis hat drei Teile: einen Funkspruch aufnehmen, einen abgeben und das Gerät an Fallbeispielen bedienen, zusammen sollen sie nicht länger als 15 Minuten dauern.

LRC

Zu den 24 SRC-Fragen kommen 14 LRC-Fragen in 20 Minuten, bestanden ist ab 11 Punkten. Auch hier gibt es den Englischteil. Die Praxis läuft an Grenzwellen-, Kurzwellen- und Satellitengeräten und dauert bis zu 30 Minuten. Wer das SRC schon hat, beantwortet in der Theorie nur die LRC-Fragen.

SRC und UBI zusammen: mit Ergänzungsprüfung

Wer das SRC schon hat, legt fürs UBI nur eine Ergänzungsprüfung ab. Sie hat 10 Fragen in 30 Minuten, bestanden ist ab 8 Punkten, und auch die Praxis ist kürzer. Je nach Prüfungsausschuss geht das am selben Tag wie die SRC-Prüfung. Rechne trotzdem mit der vollen UBI-Gebühr, eine ermäßigte für die Ergänzungsprüfung ist nicht veröffentlicht. Auch umgekehrt sieht die Verordnung eine Ergänzungsprüfung vor, vom UBI zum SRC. Wie sie abläuft, erfährst du bei deinem Prüfungsausschuss.

Bei BootsschuleX bereitest du beide Zeugnisse online vor, im SRC-Kurs und im UBI-Kurs. Im Kombikurs bekommst du beide zum Preis des SRC-Kurses. Die amtlichen Prüfungsgebühren sind nicht enthalten, die Prüfung legst du bei einem Prüfungsausschuss von DMYV oder DSV ab.

Häufige Fragen zum Funkschein

Auf See ja. Ist das Boot mit einer Seefunkanlage ausgerüstet, muss der Schiffsführer das passende Zeugnis besitzen. Binnen braucht das UBI, wer das Gerät bedient oder dabei beaufsichtigt.

Ja. SRC, UBI und LRC sind eigenständige Zeugnisse und setzen keinen Bootsführerschein voraus.

Nein. Für den Binnenschifffahrtsfunk brauchst du das UBI, auch mit einem Gerät, das See- und Binnenfunk beherrscht.

Frei sprechen musst du nicht. Geprüft werden feste Seefunktexte aus einem amtlichen Katalog und das internationale Buchstabieralphabet. Reicht die schriftliche Übersetzung nicht ganz, folgt eine kurze mündliche Prüfung.

SRC und UBI bekommst du ab 15 Jahren, zur Prüfung kannst du schon drei Monate vorher. Für das LRC musst du 18 sein.

In den 17 Staaten der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, darunter die Niederlande, Belgien, Frankreich, Österreich, die Schweiz und Polen.

Für ein ausländisches Charterboot gelten die Regeln seines Flaggenstaats und die Vorgaben des Vercharterers. Klär beides vor der Buchung. Für das UKW-Seefunkgerät ist das SRC der international gültige Nachweis.

Quellen: ELWIS: Sprechfunkzeugnisse ABVT: UKW-Sprechfunkzeugnis UBI Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung Schiffssicherheitsverordnung, Anlage 3 Bundesnetzagentur: See- und Binnenschifffahrtsfunk DSV und DMYV: SRC Stand Oktober 2026.

Felix Schoberwalter

Geschrieben von

Felix Schoberwalter

Fachredaktion BootsschuleX

Zuletzt geprüft und aktualisiert am 2. Oktober 2026

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