Das Wichtigste in Kürze
- Ein kurzer Ton dauert etwa eine Sekunde. Ein langer Ton dauert binnen etwa vier Sekunden und auf See vier bis sechs Sekunden.
- Binnen und auf See bedeuten ein kurzer Ton Kurs nach Steuerbord, zwei kurze Töne Kurs nach Backbord und drei kurze Töne Maschine rückwärts. Ein langer Ton heißt binnen Achtung, auf See ist er je nach Lage Achtungssignal, Warnung vor einer Krümmung oder Nebelsignal.
- Auf See gilt für ein Motorboot jeder Größe: Hat es ein anderes Fahrzeug in Sicht und manövriert nach den Ausweichregeln, muss es Kursänderung und Maschine rückwärts mit diesen Tönen anzeigen.
- Binnen ist ein Kleinfahrzeug, also fast jedes Sportboot unter 20 Metern, von der allgemeinen Schallzeichenpflicht ausgenommen. Es darf die allgemeinen Zeichen geben, wenn es nötig ist. Bei Nebel muss es trotzdem die vorgeschriebenen Nebelsignale geben.
- Vier kurze Töne heißen binnen „Ich bin manövrierunfähig“. Auf See bedeuten sie das nicht, dort warnen ein langer und vier kurze Töne, zweimal hintereinander, vor Gefahr.
- Ohne Radar steuert ein Sportboot binnen bei Nebel nach der Grundregel sofort einen Liegeplatz an und gibt unterwegs mindestens jede Minute einen langen Ton. Auf See gibt ein Motorboot mit Fahrt durchs Wasser mindestens alle zwei Minuten einen langen Ton, unter zwölf Metern darf es stattdessen ein anderes kräftiges Schallsignal geben.
Kurzer Ton, langer Ton: wie lang die Signale dauern
Schallsignale bestehen aus kurzen und langen Tönen. Ein kurzer Ton dauert etwa eine Sekunde, binnen wie auf See. Ein langer Ton dauert binnen etwa vier Sekunden und auf See vier bis sechs Sekunden. Die Prüfungsfrage dazu nennt vier bis sechs Sekunden. Zwischen zwei Tönen liegt binnen eine Pause von etwa einer Sekunde.
Binnen gibt es außerdem die Folge sehr kurzer Töne: mindestens sechs Töne von je etwa einer Viertelsekunde, mit ebenso kurzen Pausen. Sie bedeutet Gefahr eines Zusammenstoßes.
Die drei Grundzeichen gelten in beiden Revieren gleich. Ein kurzer Ton heißt, dass das Boot seinen Kurs nach Steuerbord ändert, also nach rechts in Fahrtrichtung. Zwei kurze Töne heißen Kurs nach Backbord. Drei kurze Töne heißen: Die Maschine geht rückwärts. Fährt das Boot voraus, stoppt es damit zuerst auf, rückwärts fährt es erst danach.
Ein, zwei und drei kurze Töne in echter Länge
Stumme Animation. Ein Motorboot fährt dreimal vom selben Punkt los. Bei einem kurzen Ton dreht es nach Steuerbord, bei zwei kurzen Tönen nach Backbord, bei drei kurzen Tönen stoppt es auf und fährt rückwärts. Eine Zeitachse zeigt jeden kurzen Ton mit etwa einer Sekunde und dazwischen Pausen von etwa einer Sekunde, wie sie binnen festgelegt sind.
Wer Schallsignale geben muss
Auf See muss auch ein kleines Motorboot Signal geben. Die Kollisionsverhütungsregeln verlangen es von jedem Maschinenfahrzeug in Fahrt, das ein anderes Fahrzeug in Sicht hat und nach den Ausweichregeln manövriert. Änderst du dann den Kurs oder legst den Rückwärtsgang ein, zeigst du das mit einem, zwei oder drei kurzen Tönen an. Du gibst das Signal, während du das Manöver beginnst.
Binnen bist du davon ausgenommen. Ein Sportboot unter 20 Metern ist auf den Binnenschifffahrtsstraßen fast immer ein Kleinfahrzeug, und die Binnenordnung nimmt Kleinfahrzeuge von der allgemeinen Pflicht zu Schallzeichen aus. Das Nebelsignal gilt für sie trotzdem, mehr dazu unten. Wenn es nötig ist, darfst du die allgemeinen Zeichen geben: Achtung, die drei Grundzeichen, manövrierunfähig, Gefahr eines Zusammenstoßes und das Notsignal. Weichst du einem anderen Kleinfahrzeug aus, kannst du so zeigen, wohin du gehst.
Fahrzeuge, die keine Kleinfahrzeuge sind, müssen die Zeichen geben, etwa ein Frachter. Hat er eine Maschine, zeigt er dabei gleichzeitig ein gelbes Licht, das genauso lange leuchtet wie der Ton. Seine Zeichen musst du verstehen, auch wenn du selbst selten eines gibst. Wer am Ruder steht, muss binnen alle Schallzeichen hören können.
Die Signale sind Prüfungsstoff im SBF Binnen und im SBF See. In der praktischen Prüfung kann das Manöverschallsignal drankommen, mehr dazu im Ratgeber zur praktischen Prüfung.
Binnen: die allgemeinen Zeichen
| Zeichen | Bedeutung | Quelle |
|---|---|---|
| 1 langer Ton | „Achtung“ | BinSchStrO Anlage 6 A |
| 1 kurzer Ton | „Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord“ | BinSchStrO Anlage 6 A |
| 2 kurze Töne | „Ich richte meinen Kurs nach Backbord“ | BinSchStrO Anlage 6 A |
| 3 kurze Töne | „Meine Maschine geht rückwärts“ | BinSchStrO Anlage 6 A |
| 4 kurze Töne | „Ich bin manövrierunfähig“ | BinSchStrO Anlage 6 A, § 3.18 |
| Folge sehr kurzer Töne | „Gefahr eines Zusammenstoßes“ | BinSchStrO Anlage 6 A |
| Wiederholte lange Töne oder Glockenschläge | Notsignal: Hilfe wird gebraucht, etwa wenn jemand über Bord gefallen ist | BinSchStrO § 4.04 |
Binnen: Zeichen, die du von anderen hörst
| Zeichen | Bedeutung | Quelle |
|---|---|---|
| 2 lange, 2 kurze Töne | „Ich will auf Ihrer Backbordseite überholen“ | BinSchStrO § 6.10 |
| 2 lange, 1 kurzer Ton | „Ich will auf Ihrer Steuerbordseite überholen“ | BinSchStrO § 6.10 |
| 5 kurze Töne | „Man kann mich nicht überholen“ | BinSchStrO § 6.10 |
| 1 langer, 1 kurzer Ton | „Ich wende über Steuerbord“ | BinSchStrO § 6.13 |
| 1 langer, 2 kurze Töne | „Ich wende über Backbord“ | BinSchStrO § 6.13 |
| 3 lange, 1 kurzer Ton | Ein- oder Ausfahrt Hafen oder Nebenwasserstraße, Kurs nach Steuerbord | BinSchStrO § 6.16 |
| 3 lange, 2 kurze Töne | Ein- oder Ausfahrt Hafen oder Nebenwasserstraße, Kurs nach Backbord | BinSchStrO § 6.16 |
| 3 lange Töne | „Ich will überqueren“ | BinSchStrO § 6.16 |
| 2 lange Töne | Öffnen einer beweglichen Brücke verlangen, alternativ über Funk | BinSchStrO § 6.26 |
| Abwechselnd 1 kurzer, 1 langer Ton, mindestens 15 Minuten lang | Bleib-weg-Signal: Gefahr durch gefährliche Ladung | BinSchStrO § 8.09 |
So merkst du dir die zusammengesetzten Zeichen
Bei den zusammengesetzten Zeichen sagen die langen Töne, worum es geht, und die kurzen Töne danach, zu welcher Seite:
- Zwei lange Töne vorweg: Überholen.
- Ein langer Ton vorweg: Wenden.
- Drei lange Töne vorweg: Hafen oder Nebenwasserstraße.
- Danach ein kurzer Ton für Steuerbord, zwei kurze für Backbord.
Beim Überholen meint die Seite das vorausfahrende Fahrzeug: Zwei lange und ein kurzer Ton heißen, dass der Überholer an dessen Steuerbordseite vorbei will. Binnen gelten die Überholzeichen weder für Kleinfahrzeuge noch ihnen gegenüber. Ein Frachter, der dein Sportboot überholt, gibt sie also nicht an dich.
Auf See: die Zeichen im Überblick
| Zeichen | Bedeutung | Quelle |
|---|---|---|
| 1 kurzer Ton | „Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord“ | KVR Regel 34 a |
| 2 kurze Töne | „Ich ändere meinen Kurs nach Backbord“ | KVR Regel 34 a |
| 3 kurze Töne | „Ich arbeite rückwärts“ | KVR Regel 34 a |
| Mindestens 5 kurze, rasch aufeinanderfolgende Töne | Zweifel: Wer es gibt, versteht das Manöver des anderen nicht oder bezweifelt, dass es reicht | KVR Regel 34 d |
| 1 langer Ton | Achtungssignal, etwa beim Einlaufen in ein Fahrwasser oder einen Hafen, beim Auslaufen und beim Verlassen von Liege- und Ankerplätzen; auf dem Nord-Ostsee-Kanal gelten eigene Zeichen | SeeSchStrO Anlage II.2 Nr. 1 |
| 1 langer Ton vor einer Krümmung | Warnung, dass hinter der Krümmung jemand sein könnte. Wer ihn dort hört, antwortet mit einem langen Ton | KVR Regel 34 e |
| 2 lange, 1 kurzer Ton | „Ich beabsichtige, Sie an Ihrer Steuerbordseite zu überholen“ | KVR Regel 34 c |
| 2 lange, 2 kurze Töne | „Ich beabsichtige, Sie an Ihrer Backbordseite zu überholen“ | KVR Regel 34 c |
| Lang, kurz, lang, kurz | Der Vorausfahrende ist mit dem Überholen einverstanden | KVR Regel 34 c |
| 1 langer, 4 kurze Töne, zweimal hintereinander | Allgemeines Gefahr- und Warnsignal | SeeSchStrO Anlage II.2 Nr. 2.1 |
| Kurz, lang, mindestens fünfmal in der Minute, jeweils mit zwei Sekunden Pause | Bleib-weg-Signal: Gefahr durch gefährliche Ladung | SeeSchStrO Anlage II.2 Nr. 2.2 |
| 2 lange Töne | Brücke, Sperrtor oder Schleuse öffnen; auf der Trave gelten eigene Zeichen | SeeSchStrO Anlage II.2 Nr. 6 |
| Anhaltender Ton eines Nebelsignalgeräts oder SOS als Tonfolge: dreimal kurz, dreimal lang, dreimal kurz | Notsignal | KVR Anlage IV |
Überholen im Fahrwasser
Die Überholzeichen auf See gelten in engen Fahrwassern, und auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen zählt jedes Fahrwasser als eng. Gebraucht werden sie nur, wenn sicheres Überholen ohne die Mithilfe des Vorausfahrenden nicht geht. Überholt wird dort grundsätzlich links, also an der Backbordseite des anderen. Das passende Zeichen sind dann zwei lange und zwei kurze Töne. Ist der andere einverstanden, antwortet er mit lang, kurz, lang, kurz. Statt mit Tönen dürfen sich beide auch über UKW-Funk absprechen. Wer überholt, muss trotzdem ausweichen, siehe Ausweichregeln.
Binnen sagt der Vorausfahrende nichts, wenn er einverstanden ist. Fünf kurze Töne heißen dort, dass Überholen nicht möglich ist. Auf See bedeuten mindestens fünf kurze Töne etwas anderes, nämlich Zweifel am Manöver des anderen.
Wo Binnen und See sich unterscheiden
| Thema | Binnen | See |
|---|---|---|
| Langer Ton | Etwa 4 Sekunden | 4 bis 6 Sekunden |
| Pflicht für dein Sportboot | Als Kleinfahrzeug keine allgemeine Pflicht, die allgemeinen Zeichen darfst du geben. Das Nebelsignal gilt trotzdem. | Ein Motorboot, das ein anderes Fahrzeug sieht und nach den Ausweichregeln manövriert, muss Kursänderung und Maschine rückwärts anzeigen. |
| Vier kurze Töne | „Ich bin manövrierunfähig“ | Nicht manövrierunfähig. Bei verminderter Sicht kann es das Erkennungssignal eines Lotsenfahrzeugs sein. |
| Gefahr | Folge sehr kurzer Töne | Ein langer und vier kurze Töne, zweimal |
| Zustimmung zum Überholen | Kein Zeichen | Lang, kurz, lang, kurz |
| Nebel, Motorboot unterwegs | Ohne Radar nach der Grundregel Liegeplatz ansteuern, dabei mindestens jede Minute ein langer Ton | Mit Fahrt durchs Wasser mindestens alle 2 Minuten ein langer Ton, unter 12 Metern ersatzweise ein anderes kräftiges Schallsignal |
| Notsignal | Wiederholte lange Töne oder Glockenschläge | Anhaltender Ton oder SOS |
Schallsignale bei Nebel
Bei Nebel, Schneefall oder starkem Regen gilt binnen die Grundregel: Wer kein Radar benutzen kann, steuert sofort einen Liegeplatz an. Einige Wasserstraßen haben eigene Nebelregeln. Auf dem Weg zum Liegeplatz fährst du so weit wie möglich am Rand der Fahrrinne, stellst einen Ausguck aufs Vorschiff und gibst mindestens jede Minute einen langen Ton. Hörst du den langen Ton eines anderen Fahrzeugs und erreichst es nicht über Funk, kommt es darauf an, wo du bist. In Ufernähe bleibst du dort und hältst, wenn nötig, bis es vorbei ist. Wechselst du gerade die Seite, machst du die Fahrrinne so schnell wie möglich frei.
Auf See hängt das Signal davon ab, was dein Boot gerade tut:
- Motorboot, das Fahrt durchs Wasser macht: mindestens alle zwei Minuten ein langer Ton.
- Motorboot in Fahrt mit gestoppter Maschine, ohne Fahrt durchs Wasser: mindestens alle zwei Minuten zwei lange Töne mit etwa zwei Sekunden Pause.
- Segelfahrzeug: mindestens alle zwei Minuten lang, kurz, kurz. Schiebt der Motor mit, ist das Boot ein Maschinenfahrzeug und gibt dessen Signal.
- Boot vor Anker: jede Minute etwa fünf Sekunden die Glocke läuten. Unter 20 Metern reicht statt der Glocke mindestens alle zwei Minuten ein anderes kräftiges Schallsignal. Zusätzlich darf ein Ankerlieger kurz, lang, kurz geben, um ein näherkommendes Fahrzeug zu warnen.
Ein Boot unter zwölf Metern muss diese Signale nicht geben, aber mindestens alle zwei Minuten ein anderes kräftiges Schallsignal. Scheint das Nebelsignal eines anderen von vorn zu kommen, nimmst du die Fahrt so weit zurück, dass du gerade noch steuern kannst. Wenn nötig, stoppst du ganz auf.
Welches Gerät an Bord gehört
Binnen nennt die Verordnung für Kleinfahrzeuge ein Schallgerät, eine geeignete Hupe oder ein geeignetes Horn. Das gelbe Licht, das ein Frachter zu jedem Ton zeigt, braucht dein Boot nicht.
Auf See braucht ein Boot unter zwölf Metern ein Gerät, mit dem es ein kräftiges Schallsignal geben kann. Ab zwölf Metern ist eine Pfeife vorgeschrieben, die bestimmte technische Anforderungen erfüllt, ab 20 Metern zusätzlich eine Glocke. Das Gerät muss jederzeit wirksam und betriebssicher sein. Funktioniert es erkennbar nicht mehr richtig, müssen Bootsführer und Eigentümer es unverzüglich instand setzen lassen. Eine amtliche Zulassung des Geräts verlangt die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung für Sportboote nicht.
Probier das Horn vor jeder Fahrt aus, auch bei laufendem Motor und gegen den Wind. Was sonst an Bord gehört, steht im Ratgeber Sicherheitsausrüstung an Bord.
Sechs Fragen zum Üben
Die Antworten stehen in den Abschnitten darüber.
0 von 6 richtig
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Auf See gibt ein Motorboot, das du siehst, zwei kurze Töne. Was zeigt es an?
Ein kurzer Ton heißt Kurs nach Steuerbord, zwei kurze Töne Kurs nach Backbord, drei kurze Töne Maschine rückwärts.
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Wie lange dauert ein langer Ton nach dem amtlichen Fragenkatalog?
Auf See dauert ein langer Ton vier bis sechs Sekunden, binnen etwa vier. Ein kurzer Ton dauert etwa eine Sekunde.
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Auf einer Wasserstraße, auf der die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt, hörst du vier kurze Töne.
Binnen heißen vier kurze Töne „Ich bin manövrierunfähig“. Gefahr eines Zusammenstoßes ist die Folge sehr kurzer Töne, Überholen nicht möglich sind fünf kurze Töne.
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Auf einer Seeschifffahrtsstraße gibt ein Fahrzeug einen langen und vier kurze Töne und wiederholt das gleich danach.
Das Fahrzeug gefährdet ein anderes oder wird selbst gefährdet. Das Achtungssignal ist ein einzelner langer Ton.
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Nebel auf See, dein Motorboot ist 15 Meter lang und macht Fahrt durchs Wasser. Welches Signal gibst du?
Ein Maschinenfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser gibt einen langen Ton. Zwei lange Töne gibt es, wenn die Maschine gestoppt ist und das Boot keine Fahrt durchs Wasser macht. Lang, kurz, kurz gibt etwa ein Segelfahrzeug, die Glocke läutet ein Boot vor Anker.
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Ein Frachter auf dem Fluss gibt zwei lange und einen kurzen Ton.
Zwei lange Töne vorweg stehen fürs Überholen, der kurze Ton danach für die Steuerbordseite des Vorausfahrenden. Wenden beginnt mit einem langen Ton, Hafen mit drei langen. Zwei lange Töne allein verlangen eine Brückenöffnung.
Häufige Fragen zu Schallsignalen
Auf See ja, wenn dein Boot mit Motor fährt und du das andere Fahrzeug siehst: Kursänderung und Maschine rückwärts zeigst du mit kurzen Tönen an. Binnen musst du als Kleinfahrzeug nicht, du darfst aber die allgemeinen Zeichen geben, wenn es nötig ist.
Binnen heißt er Achtung. Auf den Seeschifffahrtsstraßen außer dem Nord-Ostsee-Kanal ist er das Achtungssignal, etwa beim Einlaufen in ein Fahrwasser oder einen Hafen und beim Verlassen eines Liegeplatzes. Auf See warnt er außerdem vor einer unübersichtlichen Krümmung, und bei Nebel ist er das Signal eines Motorboots mit Fahrt durchs Wasser.
Binnen nennt die Verordnung für Kleinfahrzeuge ausdrücklich eine geeignete Hupe oder ein geeignetes Horn. Auf See muss ein Boot unter zwölf Metern ein kräftiges Schallsignal geben können, und das Gerät muss jederzeit funktionieren.
Binnen verlangst du das Öffnen einer beweglichen Brücke mit zwei langen Tönen oder über Funk. Für Schleusen sieht die Binnenordnung kein Schallzeichen vor. Auf See heißen zwei lange Töne Brücke, Sperrtor oder Schleuse öffnen, auf der Trave gelten eigene Zeichen.
Der amtliche Fragenkatalog fragt die Dauer von kurzem und langem Ton und das Bleib-weg-Signal ab. Binnen kommen Zeichen wie Achtung, manövrierunfähig und Notsignal dazu, außerdem die Überhol-, Wende- und Hafenzeichen. Auf See sind es vor allem die Nebelsignale, das Gefahr- und Warnsignal und die Notsignale. In der praktischen Prüfung kann das Manöverschallsignal verlangt werden.
Rhein, Mosel und Bodensee haben eigene Schifffahrtsordnungen, dort gelten deren Regeln. Die Tabellen hier zeigen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung für die übrigen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes und die Regeln für See.
Quellen: Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Anlage 6 Schallzeichen Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, § 4.02 Gebrauch der Schallzeichen Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, § 6.30 Fahrt bei unsichtigem Wetter Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, § 6.33 Fahrt ohne Radar bei unsichtigem Wetter Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, § 6.34 abweichende Nebelregeln einzelner Wasserstraßen Kollisionsverhütungsregeln, Regel 34 Manöver- und Warnsignale Kollisionsverhütungsregeln, Regel 35 Schallsignale bei verminderter Sicht Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Anlage II Schallsignale ELWIS: Fragenkatalog Binnen ELWIS: Fragenkatalog See Stand Oktober 2026. Fragenkatalog in der Fassung vom 1. August 2023. Rhein, Mosel und Bodensee haben eigene Ordnungen.