12.1. Der Verkäufer bietet als gesonderte, optionale Zusatzleistung den „Prüfungsservice" an. Gegenstand ist die Vorbereitung der Prüfungsanmeldung des Kunden beim zuständigen Prüfungsausschuss. Der Verkäufer stimmt den Prüfungstermin mit dem Kunden ab, füllt den Antrag auf Zulassung zur Prüfung mit den Angaben des Kunden vollständig aus und stellt ihn dem Kunden versandfertig zur Verfügung, weist den Kunden auf die Anmelde- und Einreichungsfristen des Prüfungsausschusses hin und stellt ihm den Nachweis über die Zahlung der Gebühren zur Beifügung zum Antrag bereit. Als Bestandteil dieser Leistung trägt der Verkäufer die amtlichen Gebühren des Prüfungsausschusses für Zulassung, theoretische und praktische Prüfung und Erteilung des Sportbootführerscheins See und Binnen sowie in der Variante „Plus" für die Erteilung der vorläufigen Fahrerlaubnis. Die Einreichung des Antrags und der übrigen Unterlagen beim Prüfungsausschuss erfolgt durch den Kunden selbst; der Kunde stellt dem Verkäufer die hierfür erforderlichen Angaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Der Verkäufer ist weder Prüfungsveranstalter noch Prüfungsstelle.
12.2. Der Preis des Prüfungsservice ist ein Pauschalpreis für die Leistung des Verkäufers und unabhängig von der Höhe der amtlichen Gebühren zum Zeitpunkt der Prüfung. Erhöhungen der amtlichen Gebühren trägt der Verkäufer; sinkende Gebühren kommen dem Verkäufer zugute. Die Zahlung der Gebühren an den Prüfungsausschuss erfolgt im eigenen Namen und aus eigenen Mitteln des Verkäufers zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus diesem Vertrag (§ 267 BGB). Der Verkäufer nimmt keine Gelder des Kunden zur Weiterleitung an den Prüfungsausschuss entgegen; der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Auszahlung oder Weiterleitung eines Geldbetrags.
12.3. Der Prüfungsservice umfasst einen Prüfungsdurchgang, also je eine theoretische und eine praktische Prüfung. Nicht umfasst sind Gebühren für Wiederholungsprüfungen, für Nichterscheinen oder Umbuchung beim Prüfungsausschuss, für Ersatzausfertigungen sowie Kosten für ärztliches Zeugnis, Passbild, Führungszeugnis und sonstige vom Kunden beizubringende Unterlagen.
12.4. Der Prüfungsservice ist an den Kurs gebunden, mit dem er gebucht wurde, und nicht übertragbar. Er kann für eine Prüfungsanmeldung genutzt werden, die innerhalb der Laufzeit des Zugangs zur Lernplattform nach Ziffer 2.3 erfolgt. Verlängert der Kunde den Zugang, verlängert sich diese Frist entsprechend.
12.5. Meldet sich der Kunde innerhalb der Frist nach Ziffer 12.4 nicht zur Prüfung an, endet der Anspruch aus dem Prüfungsservice. Eine Erstattung des Pauschalpreises erfolgt nicht.
12.6. Wird der Kursvertrag, an den der Prüfungsservice gebunden ist, vor Nutzung des Prüfungsservice wirksam widerrufen oder gekündigt, erstattet der Verkäufer den Pauschalpreis.
12.7. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt. Beginnt der Verkäufer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Prüfungsservice, schuldet der Kunde im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, berechnet anteilig auf Grundlage des vereinbarten Pauschalpreises. Ist die Prüfungsanmeldung erfolgt und sind die Gebühren an den Prüfungsausschuss gezahlt, ist die Leistung vollständig erbracht; der Wertersatz entspricht dann dem vereinbarten Pauschalpreis. Der Wertersatz übersteigt in keinem Fall den Pauschalpreis.