Die Charterbescheinigung, umgangssprachlich Charterschein, erlaubt auf bestimmten Binnenrevieren das Steuern eines gemieteten Sportboots ohne Führerschein; der Vermieter stellt sie aus.
Sie gilt nur auf den amtlich festgelegten Streckenabschnitten und nur für das gemietete Boot. Je Abschnitt können Auflagen dazukommen, vom Fahrverbot ab einer Windstärke bis zur Pflicht, nur in der Fahrrinne zu fahren. Ein Bootsführerschein ist sie nicht.