ZFU-Siegel: Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, zugelassen unter Nr. 7599826

Staatlich geprüft & zugelassen

Staatlich zugelassener Fernunterricht

Unser Online-Kurs zum Bootsführerschein See & Binnen ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und unter der Nummer 7599826 zugelassen. Das ist kein Werbesiegel, sondern eine behördliche Prüfung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Für Dich heißt das: Die Qualität des Kurses und Deine Rechte als Teilnehmer hat der Staat kontrolliert, bevor Du auch nur einen Euro bezahlst.

Zulassungsnr. 7599826 Geprüft von der ZFU Öffentlich nachprüfbar
ZFU-Siegel mit Zulassungsnummer 7599826

Offizielle Zulassung

Zugelassen unter der Nummer 7599826

Veranstalter
BootsschuleX GmbH
Zulassungsnummer
7599826
Zulassungsbehörde
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), Köln
Rechtsgrundlage
§ 12 Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
In der ZFU-Lehrgangssuche prüfen

Unabhängig nachprüfbar: Suche auf zfu.de einfach nach BootsschuleX oder der Nummer 7599826.

7599826 Zulassungsnummer
§ 12 FernUSG Rechtsgrundlage
Alle 3 Jahre Überprüfung durch die ZFU
20.000+ Schüler

Der Unterschied

Was die Zulassung für Dich ändert

Von außen sehen viele Online-Kurse gleich aus. Der Unterschied zeigt sich erst, wenn man fragt: Wer hat das eigentlich geprüft?

So lernst Du bei uns

Kurs mit staatlicher Zulassung

  • Inhalte und Lernmethodik von staatlich bestellten Gutachtern geprüft
  • Deine Rechte als Teilnehmer sind gesetzlich abgesichert
  • Behördliche Kontrolle, alle drei Jahre wiederholt
  • Zulassungsnummer, die Du jederzeit öffentlich nachprüfen kannst

Genau das bekommst Du bei uns, nachprüfbar unter der Nr. 7599826.

Andere Online-Bootsschulen ohne Zulassung*

  • Keine staatliche Prüfung von Inhalten und Lernmethodik
  • Vertrag kann nach § 7 FernUSG von Anfang an nichtig sein
  • Keine behördliche Kontrolle des Angebots
  • Kein nachprüfbarer staatlicher Qualitätsnachweis

* Bezieht sich auf zulassungspflichtigen Fernunterricht im Sinne von § 1 FernUSG. Ob ein konkreter Kurs zulassungspflichtig ist, hängt von seiner Ausgestaltung ab.

Die Prüfung

Was die ZFU-Zulassung bedeutet

Bevor ein Fernlehrgang zugelassen wird, prüft die Behörde ihn auf Herz und Nieren. Das sind die drei Säulen der Prüfung.

Fachlich & didaktisch

Geprüfte Lehrqualität.

Die ZFU prüft mit Gutachtern, ob unser Kurs fachlich korrekt und didaktisch geeignet ist, Dich zum Lehrgangsziel zu führen.

  • Inhalte decken das Prüfungswissen vollständig ab
  • Lernmethodik ist für Fernunterricht geeignet
  • Lernerfolgskontrollen sind wirksam aufgebaut

Verbraucherschutz

Faire Verträge. Amtlich geprüft.

Vertrag, Widerrufsrecht und alle Teilnehmerinformationen wurden auf die strengen Vorgaben des FernUSG geprüft.

  • Vertragsbedingungen entsprechen dem Gesetz
  • Widerrufsrecht klar und vollständig geregelt
  • Keine versteckten Kosten oder Knebelklauseln

Laufende Kontrolle

Nicht einmalig. Dauerhaft.

Die Zulassung ist keine Momentaufnahme: Die ZFU überprüft zugelassene Lehrgänge regelmäßig alle drei Jahre.

  • Regelmäßige Überprüfung alle drei Jahre
  • Wesentliche Änderungen sind zulassungspflichtig
  • Zulassung kann bei Mängeln entzogen werden

Gut zu wissen

Ohne Zulassung ist Fernunterricht nicht erlaubt

Die ZFU-Zulassung ist kein freiwilliges Gütesiegel, sondern gesetzliche Pflicht. Das schützt Dich als Teilnehmer.

Die Rechtslage

Das sagt das Gesetz

  • 1

    Zulassungspflicht (§ 12 FernUSG)

    Kurse gegen Entgelt, bei denen überwiegend räumlich getrennt gelernt und der Lernerfolg überwacht wird, gelten als Fernunterricht und dürfen nur mit staatlicher Zulassung vertrieben werden.

  • 2

    Verträge ohne Zulassung sind nichtig (§ 7 FernUSG)

    Schließt ein Anbieter ohne Zulassung Verträge ab, sind diese von Anfang an unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat das 2025 mehrfach bestätigt (u.a. Urteil vom 12.06.2025, Az. III ZR 109/24).

  • 3

    Geprüfte Qualität (§ 12 FernUSG)

    Die Zulassung gibt es nur, wenn der Kurs nachweislich zum Prüfungserfolg führt. Für Dich heißt das: Du lernst mit Inhalten, die eine Behörde als geeignet eingestuft hat, Dich sicher durch die Prüfung zu bringen.

Dein Anbieter-Check

So erkennst Du geprüfte Anbieter

  • Das ZFU-Siegel wird immer zusammen mit einer Zulassungsnummer gezeigt. Ein Siegel ohne Nummer ist kein gültiger Nachweis.
  • Jede Zulassung steht in der öffentlichen ZFU-Datenbank. Was dort nicht gelistet ist, ist nicht zugelassen.
  • Findest Du bei einem Anbieter keinen Hinweis auf eine Zulassung, frag nach der Nummer, bevor Du buchst.

Unsere Zulassungsnummer: 7599826. Prüf uns gern zuerst.

Zur offiziellen ZFU-Lehrgangssuche

Der Staat hat geprüft. Jetzt bist Du dran.

Starte mit staatlich zugelassenem Fernunterricht und 14 Tagen Geld-zurück-Garantie.

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Mehrfach unabhängig geprüft

Die Zulassung ist nur einer unserer Nachweise

Staatliche Zulassung durch die ZFU, Auszeichnungen von F.A.Z.-Institut und DISQTrust und 20.000+ Schüler: Unsere Qualität wurde von mehreren unabhängigen Stellen bestätigt, nicht nur von uns behauptet.

Alle Auszeichnungen ansehen

Häufige Fragen

Alles zur ZFU-Zulassung

Klar beantwortet. Wenn etwas fehlt, schreib uns einfach.

Was ist die ZFU?

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) mit Sitz in Köln ist die zuständige Behörde der Bundesländer für den Fernunterricht in Deutschland. Sie prüft und überwacht Fernlehrgänge auf Grundlage des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG): fachlich, didaktisch und verbraucherschutzrechtlich. Nur Lehrgänge, die diese Prüfung bestehen, erhalten eine Zulassung mit eigener Zulassungsnummer.

Was bedeutet die Zulassungsnummer 7599826?

Die Nummer 7599826 ist die offizielle Zulassungsnummer unseres Fernlehrgangs bei der ZFU. Sie ist der gesetzlich vorgeschriebene, nachprüfbare Nachweis dafür, dass unser Kurs staatlich zugelassen ist. Jeder zugelassene Fernlehrgang in Deutschland hat eine solche eindeutige Nummer, über die Du ihn in der öffentlichen ZFU-Datenbank finden kannst.

Wie kann ich die Zulassung selbst überprüfen?

Ganz einfach: Öffne die Lehrgangssuche auf zfu.de und suche nach BootsschuleX oder der Zulassungsnummer 7599826. Die Datenbank ist öffentlich und kostenlos. Dort findest Du die offizielle Kurzbeschreibung unseres zugelassenen Lehrgangs. Genau dafür ist die Zulassungsnummer da: Jeder kann sie unabhängig von unseren Angaben nachprüfen.

Ist eine ZFU-Zulassung für Online-Kurse überhaupt Pflicht?

Ja. Kurse, die überwiegend räumlich getrennt stattfinden, gegen Entgelt angeboten werden und den Lernerfolg überwachen, gelten rechtlich als Fernunterricht und dürfen nach § 12 FernUSG nur mit staatlicher Zulassung vertrieben werden. Der Bundesgerichtshof hat 2025 mehrfach bestätigt, dass diese Zulassungspflicht für Online-Bildungsangebote gilt.

Warum sollte ich mich gerade für Euch entscheiden?

Weil Du bei uns auf Nummer sicher gehst. Unser Kurs ist staatlich geprüft und zugelassen (Nr. 7599826), von F.A.Z.-Institut und DISQTrust ausgezeichnet und von über 20.000 Schülern genutzt. Du bekommst geprüfte Inhalte, mit denen 98 % beim ersten Anlauf bestehen, dazu 14 Tage Geld-zurück-Garantie. Kurz: Du gehst kein Risiko ein, weder beim Lernen noch beim Vertrag. Die staatliche Zulassung ist dabei ein Extra an Sicherheit, das nicht jeder Anbieter vorweisen kann, und mit dem Du von Anfang an weißt, worauf Du Dich verlässt.

Ändert die Zulassung etwas an meinem Kurs?

An den Inhalten ändert sich nichts, im Gegenteil: Die Zulassung bestätigt, dass unser Kurs so, wie Du ihn kennst, den staatlichen Anforderungen entspricht. Für Dich heißt das mehr Sicherheit: geprüfte Lehrqualität, gesetzeskonforme Verträge und eine Behörde, die regelmäßig kontrolliert, dass das so bleibt.

Bereit zum Start?

Dein Bootsführerschein. Staatlich zugelassen.

Staatlich geprüfte Qualität, faire Verträge, 14 Tage Geld-zurück-Garantie und 20.000+ Schüler, die uns vertrauen. Du gehst kein Risiko ein.

  • ZFU-Zulassungsnr. 7599826
  • 14 Tage Geld-zurück
  • Sofortiger Zugang
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