Ein Funkzeugnis berechtigt zum Bedienen der Funkanlage an Bord; üblich sind das SRC für den Seefunk und das UBI für den Binnenfunk.
Sobald eine Funkanlage fest an Bord ist, muss der Bootsführer das passende Funkzeugnis haben, auch wenn er sie nicht benutzt. Für Notruf, Schleusen- und Hafenkommunikation ist der UKW-Funk ohnehin das zentrale Werkzeug. Den Seefunkschein SRC und den Binnenfunkschein UBI bereitest du bei BootsschuleX online vor.