Bundeswasserstraßen sind die vom Bund verwalteten schiffbaren Gewässer, zur See wie im Binnenland.
Der Bund verwaltet die großen schiffbaren Gewässer; Länder und Kommunen den Rest. Die Regelung zur Charterbescheinigung gilt nur auf ausgewählten Abschnitten von Bundeswasserstraßen, die eine amtliche Liste einzeln benennt.