Auf Binnenwasserstraßen ist ein Kleinfahrzeug ein Fahrzeug unter 20 Metern Länge; einige Fahrzeugarten wie Fähren sind unabhängig von der Länge ausgenommen.
Fast jedes Sportboot ist binnen ein Kleinfahrzeug. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die zum Schleppen oder Schieben größerer Fahrzeuge zugelassen sind, Fahrzeuge für mehr als zwölf Fahrgäste, Fähren, Schubleichter und schwimmende Geräte.
Die Einstufung entscheidet über die Ausweichregeln: Ein Kleinfahrzeug kann nicht verlangen, dass ihm ein anderes Fahrzeug ausweicht, und muss der Berufsschifffahrt Raum lassen. Erst unter Kleinfahrzeugen gelten wieder eigene Begegnungsregeln.