Das Wichtigste in Kürze
- Die vorgeschriebenen Lichter müssen von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang brennen, tagsüber zusätzlich bei verminderter Sicht.
- Bei den Seitenlichtern ist rechts grün und links rot. Das gilt aus Sicht einer Person, die auf dem Boot nach vorn schaut.
- Fährt ein Segelboot mit Motorkraft, braucht es die Lichter eines Motorboots. Das gilt auch bei gesetzten Segeln.
- Ein einzelnes weißes Licht verrät dir noch nicht, ob ein Boot fährt oder stillliegt. Dafür musst du weiter beobachten.
- Für See und Binnenwasserstraßen gelten unterschiedliche Regeln. Eine auf See erlaubte Beleuchtung passt deshalb nicht automatisch für eine Binnenfahrt.
Wann die Lichter an müssen
Schalte die vorgeschriebenen Lichter bei Sonnenuntergang ein. Sie müssen bis Sonnenaufgang brennen. Warte nicht, bis es ganz dunkel ist: Schon in der Dämmerung kann ein Boot schwer zu erkennen sein. Im Alltag heißen diese Lichter Positionslichter oder Navigationslichter. Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung nennt sie Positionslaternen.
Bei schlechter Sicht, etwa durch Nebel, Schneefall oder heftigen Regen, gehören die Lichter auch tagsüber an. Das gilt auf See und auf Binnenwasserstraßen.
Fährt ein Segelboot mit Motorkraft, zählt es als Maschinenfahrzeug und braucht die Lichter eines Motorboots. Das gilt auch, wenn die Segel gesetzt sind. Als Segelfahrzeug zählt es nur, wenn es unter Segel fährt und die Maschine nicht als Antrieb nutzt.
Auch ein Boot, das mit abgestellter Maschine treibt, gilt als in Fahrt. Es braucht die Lichter für die Fahrt. Das Ankerlicht gehört zu einem Boot vor Anker.
Die wichtigsten Lichter erkennen
Stell dir vor, du stehst auf dem Boot und schaust nach vorn. Vor dir liegt der Bug, hinter dir das Heck. Rechts ist Steuerbord, links Backbord. Die Lichter unterscheiden sich durch ihre Farbe und durch die Richtungen, aus denen man sie sehen kann:
- Seitenlichter: rechts grün, links rot. Sie sind von vorn und von der jeweiligen Seite zu sehen.
- Topplicht: ein weißes Licht, das nach vorn und zu beiden Seiten sichtbar ist.
- Hecklicht: ein weißes Licht, das nach hinten sichtbar ist.
- Rundumlicht: ein Licht, das aus jeder Richtung zu sehen ist. Seine Farbe hängt vom Zweck ab; als Ankerlicht ist es weiß.
Der Bereich, in dem ein Licht sichtbar ist, heißt Lichtsektor. In den Zeichnungen siehst du diese Bereiche von oben. Welche Kombination dein Boot braucht, zeigen danach die Tabellen für See und Binnenwasserstraßen.
Drei Lichtbilder zum Vergleichen
Du schaust von oben auf das Boot. Sein Bug zeigt im Bild nach oben. Die farbigen Flächen zeigen, aus welchen Richtungen die Lichter sichtbar sind. Jedes Bild zeigt eine erlaubte Kombination für gewöhnliche Sportboote auf See nach den Kollisionsverhütungsregeln, kurz KVR. Die Zeichnungen zeigen keine Montageorte oder Reichweiten. Ausnahmen stehen unten im Abschnitt für See; die Binnenregeln folgen danach.
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Motorboot unter 12 m
In Fahrt: Ein weißes Rundumlicht darf Topp- und Hecklicht ersetzen. Die roten und grünen Seitenlichter bleiben. Du siehst das weiße Licht also auch von hinten.
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Segelboot unter 20 m
Nur unter Segel in Fahrt: Eine Dreifarbenlaterne an der Mastspitze darf Seiten- und Hecklicht zusammenfassen. Ihr weißer Sektor zeigt nur nach hinten. Läuft der Maschinenantrieb mit, gelten die Lichter eines Motorboots.
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Vor Anker, unter 50 m
Ein weißes Rundumlicht dort, wo es am besten gesehen wird, genügt als Ankerlicht. Es zeigt in alle Richtungen. Treiben mit abgestellter Maschine zählt dagegen als in Fahrt. Für ein Boot auf Grund gelten andere Vorgaben.
Für die genauen Winkel denkst du dir eine Linie quer durch das Boot, im rechten Winkel zur Richtung vom Bug zum Heck. Von dieser Querlinie aus reichen Seiten- und Topplicht noch 22,5 Grad nach hinten. Die vorgeschriebene Reichweite eines Lichts heißt Mindesttragweite. Die Tabelle nennt diese Entfernungen in Seemeilen.
Wie weit und in welche Richtung leuchten die Lichter?
| Licht | Farbe | Sichtbarer Bereich | Reichweite auf See, Boot unter 12 m |
|---|---|---|---|
| Topplicht | weiß | 225 Grad: von vorn über beide Seiten bis jeweils 22,5 Grad hinter die seitliche Querlinie des Boots | 2 Seemeilen |
| Seitenlichter | grün rechts, rot links | je 112,5 Grad: von vorn über die jeweilige Seite bis 22,5 Grad hinter die seitliche Querlinie des Boots | 1 Seemeile |
| Hecklicht | weiß | 135 Grad: je 67,5 Grad nach beiden Seiten, gemessen von genau hinten | 2 Seemeilen |
| Rundumlicht | je nach Zweck | 360 Grad | 2 Seemeilen |
| Schlepplicht | gelb | 135 Grad, also derselbe Sektor wie beim Hecklicht; es zeigt, dass dieses Fahrzeug schleppt | 2 Seemeilen |
Was die Lichter des anderen bedeuten
An den Seitenlichtern erkennst du, welche Seite dir ein anderes Boot zeigt. Rot gehört zu seiner linken, grün zu seiner rechten Seite. Wie schnell es fährt und welchen genauen Kurs es steuert, verraten die Lichter nicht. Andere rote oder grüne Lichter können besondere Zeichen sein, etwa bei Fischereifahrzeugen. Die folgenden Beispiele beziehen sich auf die üblichen Lichter für die Fahrt.
- Rotes Seitenlicht: du blickst auf seine linke Seite.
- Grünes Seitenlicht: du blickst auf seine rechte Seite.
- Beide Seitenlichter nebeneinander, darüber ein weißes Topplicht: du siehst ein Maschinenfahrzeug von vorn.
- Beide Seitenlichter ohne Topplicht können zu einem Segelboot unter Segel gehören. Ein verdecktes oder ausgefallenes Licht darfst du aber nicht als sichere Aussage über die Antriebsart deuten.
- Nur ein weißes Licht: Du könntest das Hecklicht eines Boots sehen, ein kleines Boot mit Rundumlicht oder ein stillliegendes Fahrzeug. Ob und wohin es fährt, weißt du damit noch nicht. Beobachte weiter, ob sich die Richtung zum Licht verändert und ob weitere Lichter sichtbar werden.
- Zwei weiße Lichter übereinander sind ohne die übrigen Lichter nicht eindeutig. Auf See können sie zu einem Maschinenfahrzeug mit zwei Topplichtern oder zu einem schleppenden oder schiebenden Fahrzeug gehören. Ein gelbes Schlepplicht über dem Hecklicht kennzeichnet auf See einen Schlepper mit Anhang.
Topplicht und Hecklicht ergänzen sich zu einem vollen Kreis: 225 Grad plus 135 Grad sind 360 Grad. Die vorgeschriebenen Sektoren schließen aneinander an. An ihren Rändern kann sich der Lichtschein überlappen, du siehst dort also kurz beide.
Vor einem hell beleuchteten Ufer sind die Lichter anderer Boote schwerer zu erkennen. Auch Spiegelungen der eigenen Beleuchtung auf Deck und Wasser können stören. Passe deine Geschwindigkeit an diese Sichtbedingungen an. Wer ausweichen muss, steht in den Ausweichregeln.
Auf See: die Lichter für Motor- und Segelboote
Ein Motorboot braucht grundsätzlich Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht. Ein zweites, höheres Topplicht weiter hinten ist erst ab 50 Metern Länge Pflicht; Sportboote dürfen es freiwillig nutzen. Unter 20 Metern dürfen die beiden Seitenlichter in einem Gehäuse sitzen, einer Zweifarbenlaterne. Sie sitzt mittig über der gedachten Linie vom Bug zum Heck.
Ein Motorboot unter 12 Metern darf Topp- und Hecklicht durch ein einziges weißes Rundumlicht ersetzen. Die Seitenlichter bleiben dabei erhalten. Nur wenn ein Boot unter 7 Meter lang ist und seine Höchstgeschwindigkeit 7 Knoten nicht übersteigt, darf das weiße Rundumlicht allein stehen; Seitenlichter kommen dann dazu, wenn das möglich ist. Ein sechs Meter langes Boot mit 25 Knoten braucht sie deshalb.
Ein Segelfahrzeug in Fahrt führt Seitenlichter und Hecklicht, aber kein Topplicht. Unter 20 Metern dürfen diese Lichter in einer Dreifarbenlaterne an der Mastspitze zusammengefasst sein: rot, grün und weiß in einem Gehäuse. Zusätzlich darf ein Segler zwei Rundumlichter senkrecht übereinander an der Mastspitze zeigen, oben rot, unten grün. Mit einer Dreifarbenlaterne darfst du diese Zusatzlichter nicht kombinieren.
Zusätzliche Regeln auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen
Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen reicht eine Handlampe für eine geplante Nachtfahrt nicht aus. Können Segelboote unter 12 Metern oder Ruderboote die vorgeschriebenen Lichter nicht nutzen, brauchen sie mindestens ein weißes Rundumlicht. Ist auch das nicht möglich, dürfen sie nicht fahren, solange Lichter vorgeschrieben sind. Das gilt ebenso für Motorboote unter 7 Metern, die ihre vorgeschriebenen Lichter nicht nutzen können.
Eine Ausnahme macht die Verordnung nur im Notstand. Auch dann muss eine weiße Leuchte ständig einsatzbereit an Bord sein und rechtzeitig gezeigt werden. Positionslaternen müssen elektrisch betrieben sein. Ausgenommen sind unter anderem Ruder- und Segelfahrzeuge unter 20 Metern ohne ausreichende Stromquelle an Bord.
Wasserskilaufen, das Schleppen von Wassersportanhängen und die Fahrt mit Wassermotorrad, Kite- oder Segelsurfbrett sind dort bei Nacht und bei verminderter Sicht verboten, unabhängig von der Beleuchtung.
| Deine Situation | Diese Lichter | Woran es hängt |
|---|---|---|
| Motorboot von 12 bis unter 50 Metern | Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht | Ein zweites Topplicht ist erst ab 50 Metern Pflicht. |
| Motorboot unter 12 Metern | weißes Rundumlicht statt Topp- und Hecklicht, dazu die Seitenlichter | Das Rundumlicht muss mindestens 1 Meter höher sitzen als die Seitenlichter. |
| Motorboot unter 7 Metern mit höchstens 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit | weißes Rundumlicht, Seitenlichter wenn möglich | Beide Bedingungen müssen zusammen zutreffen, Länge und Geschwindigkeit. |
| Segelboot unter 20 Metern in Fahrt | Seitenlichter und Hecklicht, auf Wunsch als Dreifarbenlaterne an der Mastspitze | Kein Topplicht. Rot über grün an der Mastspitze darf dazukommen, aber nicht zusammen mit der Dreifarbenlaterne. |
| Segelboot ab 20 Metern in Fahrt | Seitenlichter und Hecklicht | Die Dreifarbenlaterne ist nur unter 20 Metern erlaubt. |
| Segelboot unter 7 Metern, das die Lichter nicht führen kann | weiße Lampe gebrauchsfertig zur Hand und rechtzeitig zeigen | Auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen stattdessen mindestens ein weißes Rundumlicht. |
| Ruder- oder Paddelboot | die Lichter eines Segelbootes oder eine weiße Lampe, rechtzeitig gezeigt | Auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen mindestens ein weißes Rundumlicht. |
| Unter Segel und mit Maschinenkraft in Fahrt | die Lichter eines Motorboots | Es zählt der Einsatz des Maschinenantriebs, auch bei gesetzten Segeln. |
| Vor Anker, unter 50 Metern | ein weißes Rundumlicht dort, wo es am besten gesehen wird | Unter 7 Metern entfällt es, wenn du abseits des Verkehrs liegst. Pflicht bleibt es in oder nahe einem engen Fahrwasser, in einer Fahrrinne, auf einer Reede und dort, wo andere üblicherweise fahren. Eine Reede ist ein Ankergebiet vor einem Hafen. |
| Unter 12 Metern an einer amtlich bekanntgemachten Anker- oder Liegestelle | auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen kein Ankerlicht erforderlich | Die Ausnahme gilt nur für die ausdrücklich bekanntgemachten Wasserflächen, nicht für jeden selbst gewählten Ankerplatz. |
| Treibend mit abgestellter Maschine | die Fahrtlichter | Treiben zählt als in Fahrt, nicht als vor Anker. Sonderfälle wie Manövrierunfähigkeit haben eigene Zeichen. |
Auf Binnenwasserstraßen: welche Lichter du brauchst
Gewöhnliche Freizeitboote mit einem Rumpf unter 20 Metern zählen hier als Kleinfahrzeug. Für sie enthält die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung eigene Lichterregeln. Bei der Länge werden Ruder und Bugspriet nicht mitgemessen. Der Bugspriet ist eine Verlängerung, die vorn über den Bug hinausragt. Ausgenommen von den Kleinfahrzeugregeln sind unter anderem Fähren, bestimmte Schlepper und Boote mit Zulassung für mehr als zwölf Fahrgäste.
Ein Kleinfahrzeug mit Motor braucht Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht. Das Topplicht darf auf gleicher Höhe mindestens 1 Meter vor den Seitenlichtern sitzen. Die andere Möglichkeit: Es sitzt mindestens 1 Meter höher als die Seitenlichter. Die Tabelle zeigt auch die erlaubte Kombination mit Rundumlicht und die Varianten für Segel-, Ruder- und Paddelboote.
Statt Sichtweiten in Seemeilen arbeitet die Binnenvorschrift mit drei Klassen: starkes, helles und gewöhnliches Licht. Für die Lichtstärke dieser Klassen verweist die Verordnung auf eine technische Norm. Prüfe beim Kauf im Datenblatt, für welche Lichtklasse und Verwendung die Laterne geeignet ist. Watt und Lumen allein beantworten diese Frage nicht.
Liegt ein Kleinfahrzeug vor Anker oder ist es am Ufer festgemacht, braucht es ein weißes Rundumlicht der Klasse „gewöhnlich“. Es gehört auf die Fahrwasserseite, also dorthin, wo der Verkehr vorbeikommt. Beiboote sind ausgenommen. Für andere Kleinfahrzeuge gilt das unabhängig von ihrer Länge. Das Licht muss rundum sichtbar bleiben. In diesen Fällen darf es fehlen:
- Das Boot gehört zu einer Gruppe von Fahrzeugen, die voraussichtlich bis zum Ende der Nacht zusammenbleibt und auf der Fahrwasserseite das vorgeschriebene Licht führt.
- Es liegt vollständig zwischen nicht überfluteten Buhnen oder hinter einem Längswerk, das aus dem Wasser ragt. Buhnen sind Bauwerke, die vom Ufer quer in den Fluss reichen. Ein Längswerk verläuft parallel zum Ufer.
- Es liegt am Ufer und ist von dort aus hinreichend beleuchtet.
Örtliche Regeln können weitere Ausnahmen vorsehen. So entfällt das Licht an genehmigten Liegestellen in dem Gebiet, für das die Bestimmungen zur Spree-Oder-Wasserstraße gelten. Prüfe deshalb auch die Regeln für deinen Wasserstraßenabschnitt.
Bei Nebel reicht die richtige Beleuchtung allein nicht aus. Für Fahrten bei schlechter Sicht verlangt die gemeinsame Binnenregel Radar und bei Kleinfahrzeugen auch Binnenschifffahrtsfunk. Wer kein Radar benutzen kann, muss unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen. Für bestimmte Wasserstraßen gelten abweichende Nebelregeln. Einfach langsamer weiterzufahren ist deshalb nicht überall erlaubt.
| Deine Situation | Diese Lichter | Woran es hängt |
|---|---|---|
| Kleinfahrzeug mit Maschine, erste Anordnung | Topplicht in gleicher Höhe wie die Seitenlichter und mindestens 1,00 Meter vor ihnen, dazu Seitenlichter und Hecklicht | Das Topplicht ist hier ein helles, kein starkes Licht. Die Seitenlichter dürfen gewöhnliche Lichter sein und sind nach innen abgeblendet. |
| Kleinfahrzeug mit Maschine, zweite Anordnung | helles Topplicht mindestens 1,00 Meter höher als die Seitenlichter, dazu Seitenlichter und Hecklicht | Die Seitenlichter dürfen hier unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne am Bug sitzen. |
| Kleinfahrzeug mit Maschine, Rundumlicht-Lösung | weißes helles Rundumlicht mindestens 1,00 Meter höher als die Seitenlichter, dazu die Seitenlichter | Mit dieser Lösung darf das Hecklicht entfallen. |
| Kleinfahrzeug unter Segel | Seitenlichter und Hecklicht, oder beides in einer einzigen Laterne an der Mastspitze, oder ein weißes gewöhnliches Rundumlicht | Bei der Rundumlicht-Variante zusätzlich ein zweites weißes Licht zeigen, wenn ein anderes Fahrzeug näher kommt. |
| Rudern, paddeln, treiben ohne Antrieb | ein weißes gewöhnliches Rundumlicht | Ein Beiboot zeigt es nur bei Annäherung eines anderen Fahrzeugs. |
| Unter Segel und mit Maschinenkraft in Fahrt | die Lichter eines Kleinfahrzeugs mit Maschine | Am Tag ein schwarzer Kegel mit der Spitze nach unten, so hoch wie möglich. |
| Kleinfahrzeug schleppt nur Kleinfahrzeuge | die normalen Lichter des Kleinfahrzeugs mit Maschine | Keine Schleppverbandslichter. Das geschleppte Boot führt ein weißes gewöhnliches Rundumlicht, ein Beiboot nicht. |
| Stillliegend am Anker oder am Ufer | ein weißes gewöhnliches Rundumlicht auf der Fahrwasserseite | Beiboote sind ausgenommen. Weitere Ausnahmen hängen am Liegeplatz und an örtlichen Sonderregeln. |
| Warten auf die Schleusung | die Lichter für die Fahrt dürfen brennen bleiben | Wer vor der Schleuse liegt und wartet, muss nicht umschalten. |
Welche zusätzliche Beleuchtung stört?
Andere Lichter dürfen die vorgeschriebenen Lichter nicht überstrahlen oder mit ihnen verwechselt werden. Sie dürfen auch den Ausguck nicht behindern. Ausguck heißt, die Umgebung ständig durch Sehen und Hören zu beobachten. Dekolichter, Unterwasser-LEDs oder ein Handscheinwerfer können dabei stören.
Auf Binnenwasserstraßen sind andere als die vorgesehenen Lichter und Zeichen ausdrücklich verboten. Eine Ausnahme gibt es zur Verständigung mit anderen Fahrzeugen oder mit dem Land. Solche Lichter darfst du nur verwenden, wenn sie nicht mit den vorgeschriebenen verwechselt werden können.
Vor dem Ablegen und während der Fahrt
Prüfe vor dem Start, ob alle Lichter funktionieren und frei sichtbar sind. Während der Fahrt muss die Beleuchtung dazu passen, ob du segelst, mit Motor fährst oder stillliegst.
So machst du es
- Alle Laternen im Hellen einschalten und von außen kontrollieren, Farbe und Richtung einzeln
- Ersatzlampen an Bord haben und die Kontakte vor der Fahrt prüfen
- Bei Sonnenuntergang einschalten, nicht erst, wenn es dunkel wirkt
- Beim Wechsel auf Maschinenantrieb die passenden Lichter einschalten
- Decksbeleuchtung ausschalten, Kartenbildschirm und Instrumente auf Nachtstufe stellen
- Binnen beim Stillliegen die Fahrwasserseite und freie Sicht auf das Rundumlicht prüfen
So geht es schief
- Hecklicht ungeprüft gelassen, weil man es vom Steuerstand nicht sieht
- Ankerlicht beim Ablegen angelassen und die Fahrtlichter dazugeschaltet
- Dreifarbenlaterne bei Fahrt mit Maschinenkraft weiter geführt
- Rot über grün zusammen mit der Dreifarbenlaterne geschaltet
- Dekobeleuchtung und Unterwasser-LEDs während der Fahrt eingeschaltet
- Ankerlicht binnen in die Bootsmitte oder zur Uferseite gesetzt, damit es die Crew nicht stört
Vier Fragen zum Selbsttest
Drei Fragen im Wortlaut der Prüfung, eine zum einzelnen weißen Licht aus diesem Artikel. Die Antwortmöglichkeiten stehen in anderer Reihenfolge als im Katalog.
0 von 4 richtig
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„Wozu dient die Lichterführung?“
Mit Lage ist hier gemeint, wie das Boot zu dir ausgerichtet ist: Du siehst es etwa von vorn, von der Seite oder von hinten. Das hilft dir, seine Fahrtrichtung einzuschätzen. Seinen genauen Kurs und seine Geschwindigkeit kannst du aus den Lichtern nicht ablesen.
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Du siehst nachts nur ein einzelnes weißes Licht. Was steht damit fest?
Ein einzelnes weißes Licht lässt sich ohne weitere Beobachtung nicht eindeutig zuordnen. Fahrtrichtung und Geschwindigkeit stehen damit noch nicht fest. Beobachte, ob sich seine Richtung von dir aus ändert und ob weitere Lichter dazukommen, und halte Abstand, bis du mehr siehst.
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„Ein Kleinfahrzeug unter Segel kreuzt nachts im Fahrwasser. Von achtern kommt ein Fahrzeug, das eine Zweifarbenlaterne und ein Topplicht führt. Was bedeuten diese Lichter?“
Das Topplicht ist das Licht des Maschinenantriebs, ein Segelboot unter Segel führt keines. Die Zweifarbenlaterne sind die beiden Seitenlichter in einem Gehäuse. Ob das Boot dabei auch Segel gesetzt hat, siehst du nachts nicht; nachts gibt es dafür kein eigenes Licht, nur am Tag den Kegel.
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„Welches Licht setzt ein stillliegendes Fahrzeug?“
Binnen gehört das Rundumlicht eines stillliegenden Kleinfahrzeugs auf die Fahrwasserseite. Für bestimmte Liegeplätze und Beiboote gelten die oben genannten Ausnahmen. Beim Warten auf die Schleusung dürfen die Lichter für die Fahrt gesetzt bleiben.
Wo du das lernst
Lichterführung ist Prüfungsstoff für den Sportbootführerschein Binnen und See, in beiden Fällen mit eigenen Fragen zum jeweiligen Regelwerk. In der BootsschuleX-App übst du mit Prüfungsfragen und Prüfungssimulationen. Über „Hilfe“ in der App findest du die Kontaktmöglichkeiten zu unserem Team.
Wie die Theorieprüfung abläuft, steht in unserem Überblick zur SBF-See-Prüfung. Die passenden Kurse findest du in der Kurs- und Preisübersicht.
Häufige Fragen zur Lichterführung
Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen reicht eine Taschenlampe für eine geplante Nachtfahrt nicht. Die allgemeinen Seeregeln erlauben Ruderbooten eine einsatzbereite weiße Lampe, die rechtzeitig gezeigt wird. Das gilt auch für Segelboote unter 7 Metern, wenn die normalen Lichter nicht möglich sind. Die deutsche Sonderregel verlangt für diese Boote stattdessen mindestens ein weißes Rundumlicht. Für Motorboote gibt es diese Taschenlampen-Alternative nicht.
Nein, es ist freiwillig. Auf See darf ein Segelfahrzeug die beiden Rundumlichter zusätzlich führen. Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung sieht sie für Kleinfahrzeuge nicht vor, und andere als die vorgesehenen Lichter sind dort verboten.
Nein. Entscheidend sind das Gewässer, die Bootslänge und ob du mit Motor, unter Segel oder ohne Antrieb fährst. Für die See-Ausnahme bei Motorbooten unter 7 Metern zählt außerdem die Höchstgeschwindigkeit: höchstens 7 Knoten. Auch wenn du wegen geringer Motorleistung ohne Führerschein fahren darfst, musst du die Lichterregeln beachten.
Es kann dieselbe geeignete Laterne sein, aber die Regeln für ihren Einsatz unterscheiden sich. Auf See darf ein Boot unter 50 Metern vor Anker ein weißes Rundumlicht dort führen, wo es am besten gesehen wird. Nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gehört das weiße gewöhnliche Rundumlicht eines stillliegenden Kleinfahrzeugs auf die Fahrwasserseite. Die Ausnahmen stehen im jeweiligen Abschnitt oben.