Wellenschlag ist die Welle, die ein fahrendes Boot vor sich herschiebt und hinter sich herzieht. Trifft sie ein festgemachtes Boot, schlägt es gegen Steg, Nachbarn oder in die Leinen.
Ein Boot in Fahrt verdrängt Wasser: vorn türmt sich die Bugwelle auf, hinten läuft die Heckwelle nach. Beide laufen seitlich weg und treffen jedes Boot, das am Steg liegt: es hebt und senkt sich, ruckt in die Leinen und schlägt gegen die Kante. Je schneller und je schwerer das vorbeifahrende Boot, desto höher die Welle. Am höchsten wird sie bei einem Motorboot, das in Verdrängerfahrt schon schnell fährt, aber noch nicht ins Gleiten gekommen ist. Was nicht die Welle ist, sondern das mitgezogene Wasser, heißt Sog.
Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung verlangt deshalb, die Geschwindigkeit so einzurichten, dass Wellenschlag und Sog keine Schäden anrichten, und nennt fünf Stellen: vor Hafeneinmündungen, bei Fahrzeugen, die festgemacht sind oder laden und löschen, bei stillliegenden Kleinfahrzeugen an ihren üblichen Liegestellen, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren und auf Strecken mit dem Tafelzeichen dafür.
Die Ausnahme steht gleich daneben: Gegenüber einem Kleinfahrzeug gilt die Pflicht an Liegeplätzen nicht. Ein Frachter wird für dein Boot am Steg also nicht langsamer - du machst so fest, dass es das aushält. Der Fragenkatalog fragt genau diese fünf Stellen ab.