Die Fahrrinne ist der Bereich eines Gewässers, in dem die angegebene Wassertiefe gehalten wird; daneben wird das Wasser schnell flacher.
Tonnen begrenzen die Fahrrinne, und wer sie verlässt, muss mit Grundberührung rechnen. Auf mehreren Charterabschnitten, etwa an der Müritz, ist die Durchfahrt ausdrücklich nur in der bezeichneten Fahrrinne erlaubt.