Der Tonnenstrich ist die gedachte Linie entlang der Tonnen einer Fahrwasserseite, also der äußerste Rand der bezeichneten Fahrrinne.
Der Begriff steht wörtlich in Charterauflagen: Auf einem Abschnitt der Unteren Havel-Wasserstraße ist die Durchfahrt eines Sees nur am Tonnenstrich erlaubt, also unmittelbar entlang der Fahrrinnengrenze.