Das Bootskennzeichen ist die Nummer, mit der ein Kleinfahrzeug auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes identifiziert wird.
Ein amtliches Kennzeichen vergibt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Als amtlich anerkanntes Kennzeichen gilt die Nummer des Internationalen Bootsscheins mit dem Kennbuchstaben des Ausstellers. Ein Jetski braucht immer ein amtliches Kennzeichen.
Ohne Kennzeichen fahren dürfen unter anderem Boote mit reiner Muskelkraft, Segelboote ohne Motor bis 5,50 Meter, Boote mit höchstens 2,21 kW Motorleistung und Beiboote. Die Zeichen sind mindestens 10 Zentimeter hoch und dauerhaft angebracht, am besten an beiden Bugseiten: So verlangen es auch Rhein und Mosel. Der zugehörige Ausweis gehört an Bord. Auf Landesgewässern gelten eigene Regeln.