Promillegrenze auf dem Boot
Alkohol beeinträchtigt deine Reaktion, dein Gleichgewicht und fördert Seekrankheit. Zudem kühlt dein Körper schneller aus. Auf dem Wasser erhöhen diese Effekte das Unfallrisiko deutlich.
Für dich als Bootsführer gilt in der Regel eine Grenze von 0,5 Promille. Zeigst du jedoch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, machst du dich bereits ab 0,3 Promille strafbar.
| Bereich | Zulässiger Grenzwert |
|---|
| Freizeit- und Sportboote | 0,5 ‰ |
| Mit Ausfallerscheinungen | ab 0,3 ‰ strafbar |
| Fahrgast- und Gefahrgutschiffe | 0,0 ‰ |
| Bodensee | 0,8 ‰ |
Verstößt du gegen diese Vorgaben, drohen dir Bußgelder. Bei schweren oder wiederholten Fällen riskierst du den Entzug deines Bootsführerscheins oder sogar eine Freiheitsstrafe.
Geldstrafen bei Alkohol auf dem Boot
Fährst du mit 0,5 bis 1,09 Promille, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Bereich drohen dir Bußgelder zwischen 350 € und 2.500 €.
| Alkoholwert | Mögliche Folgen |
|---|
| 0,5–1,09 ‰ | 350–2.500 € Bußgeld |
| ab 1,1 ‰ | Geldstrafe, ggf. Freiheitsstrafe, MPU |
Ab 1,1 Promille giltst du als absolut fahruntüchtig. Dann riskierst du neben hohen Geldstrafen auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung und unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe.
Kann man den Bootsführerschein verlieren?
Ja, du kannst deine Fahrerlaubnis für Sportboote verlieren. Das gilt vor allem, wenn du wiederholt mit 0,5 Promille oder mehr oder unter deutlichem Einfluss anderer berauschender Mittel ein Boot führst.
Eine feste Alkoholgrenze, bei der du beim ersten Verstoß automatisch den Schein abgeben musst, existiert nicht. Entscheidend ist, wie oft du gegen die Vorschriften verstößt.
Auch andere Regelverletzungen spielen eine Rolle:
- mehrfaches Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- wiederholte sicherheitsrelevante Verstöße
Die zuständige Behörde prüft jeden Fall einzeln.
Alkoholkontrollen
Die Wasserschutzpolizei kontrolliert regelmäßig an Schleusen, in Häfen und direkt auf dem Gewässer sowie auf offenen Strecken deinen Alkoholwert.
Du musst jederzeit mit Atemtests rechnen, um Sicherheit und Vorschriften durchzusetzen.
Medikamente und Drogen auf dem Boot
Du darfst ein Sportboot nur führen, wenn du körperlich und geistig uneingeschränkt leistungsfähig bist. Illegale Drogen sind am Steuer eines Bootes ausnahmslos verboten und führen zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen.
Auch bei Medikamenten trägst du Verantwortung. Selbst legal verordnete Arzneimittel können deine Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit oder Koordination beeinträchtigen.
Typische Nebenwirkungen, die deine Fahrtüchtigkeit einschränken können, sind:
- Schwindel
- Müdigkeit oder Benommenheit
- Übelkeit
- Konzentrationsstörungen
- verlangsamte Reaktionszeit
Treten solche Effekte auf, solltest du kein Boot führen. Auf dem Wasser wirken sich bereits kleine Einschränkungen deutlich aus, da Wind, Wellen und Verkehr schnelle Entscheidungen verlangen.
Bestimmte Medikamentengruppen gelten als besonders relevant:
| Medikamentenart | Mögliche Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit |
|---|
| Beruhigungs- und Schlafmittel | Verminderte Reaktionsgeschwindigkeit |
| Starke Schmerzmittel | Benommenheit, eingeschränkte Wahrnehmung |
| Antidepressiva | Müdigkeit oder Unruhe |
| Antihistaminika | Schläfrigkeit |
Lies die Packungsbeilage sorgfältig und beachte Warnhinweise zur Teilnahme am Straßen- oder Schiffsverkehr. Frage im Zweifel deinen Arzt oder Apotheker gezielt nach deiner Tauglichkeit zum Führen eines Bootes.
Du verantwortest nicht nur deine eigene Sicherheit. Auch Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser verlassen sich darauf, dass du klar urteilst und kontrolliert handelst.
Setze dich deshalb nur ans Steuer, wenn du dich vollständig leistungsfähig fühlst. Jede Form von Rausch oder medikamentös bedingter Einschränkung widerspricht einer sicheren und verantwortungsbewussten Bootsführung.