(1) Die im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen und Produkte sind als persönliche geistige Schöpfungen des Veranstalters durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Soweit die nach dem UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist, gelten diese gleichsam als geschützt.
(2) Der Veranstalter hat das unbeschränkte und ausschließliche Urheberrecht sowie sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Inhalten, die im Rahmen des in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen veröffentlicht und/oder zugänglich gemacht werden. Jegliche Nutzung außerhalb des in diesem Vertrag bestimmten Umfangs ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
(3) Sämtliche von dem Veranstalter in Erfüllung oder bei Gelegenheit der Leistungserbringung erzielten Arbeitsergebnisse abgeschlossene und nicht abgeschlossene Kursinhalte und Aufzeichnungen inklusive aller Notizen, Konzepte, gemachten technischen Verbesserungen und sonstige Ergebnisse (nachfolgend: die „Arbeitsergebnisse") stehen dem Veranstalter zu.
(4) Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Arbeitsergebnisses bzw. Werkes im urheberrechtlichen Sinne, ist verboten.
(5) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen – auch des Plattformaccounts – sind, soweit nicht ausdrücklich in Textform mit dem Veranstalter vereinbart, verboten. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse und/oder Content an Dritte und/oder ihre Verfügbarmachung für Dritte ist ebenfalls verboten.
(6) Alle nicht zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnisse und Content, die im Rahmen der Erarbeitung unsererseits angefertigt werden, verbleiben bei dem Veranstalter. Ihre Herausgabe kann von dem Teilnehmer nicht gefordert werden.
(7) Der Teilnehmer überträgt dem Veranstalter unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen Screenshots, insbesondere wenngleich nicht abschließend auch aus Chats und/oder dem Kursbereich zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf unseren Webseiten (sog. Testimonial-Nutzung).
(8) Im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Leistungen entstandene Ergebnisse dürfen von dem Veranstalter zu Werbezwecken benutzt werden. Dies gilt auch für Bild- und/oder Videoaufnahmen, auf denen der Kunde zu sehen ist. Die Aufnahmen dürfen den Kunden nicht in entstellender Weise zeigen.
(9) Es steht dem Veranstalter auch im Übrigen frei, von ihm nach billigem Ermessen ausgesuchte Arbeitsergebnisse zur Schaustellung ihrer Fähigkeiten nach Maßgabe dieser Klausel als Referenz zu verwenden, etwa im Rahmen von Webpräsenzen, Portalen und sonstigen Multiplikatoren sowie auf Pitch-Decks und zu sonstigen Vertriebs- und Werbezwecken.
(10) Mit Blick auf die Testimonial- und Case-Study-Nutzung und Aufnahmen und Referenzen im Sinne der § 10 (7) bis einschließlich (9) dieses Vertrages bedarf es hierzu jeweils einer gesonderten, jederzeit frei widerruflichen informierten Einwilligung nach Maßgabe der derzeit jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.