Fernunterrichtsvertrag

Stand: Februar 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Der nachstehende Fernunterrichtsvertrag (nachfolgend: der Vertrag) gilt für alle Rechtsgeschäfte der BootsschuleX GmbH, Lindenstraße 3, 49832 Freren (nachfolgend: der Veranstalter bzw. wir) mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend: Du bzw. Dir bzw. der Kunde bzw. die Kunden bzw. der Teilnehmende bzw. die Teilnehmenden) (gemeinsam: die Parteien), die unsere sämtlichen Dienstleistungen zum Gegenstand haben (nachfolgend: einzeln der Vertrag, gemeinsam die Verträge), gleich ob diese per Fernkommunikationsmitteln wie das Internet, Telefon, E-Mail oder Videochat zustande kommen oder schriftlich.

(2) Wenn wir von uns und Dir als Parteien sprechen, dann meinen wir natürlich uns als Veranstalter und Dich als Kunden. Auch wenn wir aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung das generische Maskulinum verwenden, ist damit natürlich keine Wertung verbunden und wir meinen alle Geschlechter.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

(1) Der Teilnehmer bucht bei dem Veranstalter den webbasierten Fernlehrgang Vorbereitungskurs zum amtlichen Sportbootführerschein (SBF) Geltungsbereich See und Binnen (nachfolgend: der Fernunterricht bzw. Fernlehrgang). Zielgruppe sind Wassersportinteressierte, die privat im Rahmen von Urlauben und Reisen bzw. hobbymäßig oder beruflich (z. B. Nebenberuf, Feuerwehr, DLRG) ein Sportboot führen möchten.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt in Textform durch Annahme dieses Vertrages durch Bestätigung desselbigen und dass über das Widerrufsrecht ausweislich der sich in diesem Vertrag befindlichen Widerrufsbelehrung belehrt wurde. Es ergeht sodann eine Bestätigungsmail, sprich Datenträger im rechtlichen Sinne, woraus sich Vertragsparteien, Vertragsinhalt, Widerrufsbelehrung – die auch in diesem Vertrag enthalten ist – und Informationen nach dem BGB und EGBGB ergeben. Es bedarf hierzu nicht der Schriftform. Ein Anspruch auf Aushändigung dieses Vertrages in ausgedruckter Form besteht ebenso wenig. Dieser Vertrag regelt die Vertragsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer abschließend.

(3) Da der Fernlehrgang über eine webbasierte Lernplattform zur Verfügung gestellt wird, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Plattformbetreibers.

(4) Sofern für die Zahlung ein Zahlungsdienstleister verwendet wird, gelten ergänzend die entsprechenden vertraglichen Bestimmungen dieses Zahlungsanbieters.

§ 3 Lehrgangsziel und Leistungen des Veranstalters

(1) Der Fernlehrgang bereitet die Teilnehmenden auf die theoretische und praktische Prüfung zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheins (SBF) für die Geltungsbereiche See und Binnen vor. Die Teilnehmenden sollen nach Bearbeitung der Lerninhalte prüfungsreif sein.

(2) Der Fernlehrgang erstreckt sich über einen Zeitraum von einem Monat. Der Zugang zur Lernplattform wird ab dem Zeitpunkt der Freischaltung für die Dauer dieser Zeit bereitgestellt. Der Lehrgang wird über die Lernplattform durchgeführt. Der Veranstalter koordiniert überdies die Zuordnung zu einer Bootsschule, wo die Praxisstunden und die Prüfung stattfinden.

(3) Die Übungsaufgaben auf der Lernplattform dienen als Lernerfolgskontrollen im Sinne des § 1 Abs. 1 FernUSG. Sie werden automatisch ausgewertet und liefern den Teilnehmenden unmittelbares Feedback zu ihrem Lernstand. Eine bestandene Bearbeitung aller Übungsaufgaben eines Lernpfades stellt den erfolgreichen Abschluss des jeweiligen Lernpfades dar. Daneben gibt es den Smartmodus, in dem wie bei Karteikarten der Lernstoff wiederholt werden kann. Es wird überdies auch eine Prüfungssimulation mit den amtlichen Prüfungsbögen angeboten. Außerdem gibt es eine Betreuung der Teilnehmenden per E-Mail, WhatsApp, telefonisch und überdies auch im Rahmen der Praxisausbildung. So kann sich der Teilnehmende Feedback zum Lernerfolgsstand holen und beispielsweise auch, ob Prüfungsreife bereits gegeben ist. Bei technischen Problemen mit der Lernplattform steht schließlich auch ein technischer Support per E-Mail zur Verfügung.

(4) Es gibt keine lehrgangsinterne Prüfung. Die Abschlussprüfung wird extern amtlich abgenommen. Der Veranstalter bereitet die Teilnehmenden auf diese externe Prüfung vor, ist jedoch weder Prüfungsveranstalter noch Prüfungsstelle. Die Anmeldung zur Prüfung koordiniert und übernimmt der Veranstalter. Bei Prüfungsreife wird ein Zertifikat des Veranstalters für den Teilnehmenden ausgestellt.

(5) Das Fernlehrmaterial wird mit Zurverfügungstellung des Zugangs zur Lernplattform über selbige bereitgestellt. Sämtliche Lerninhalte stehen ab dem Zeitpunkt der Freischaltung vollständig zur Verfügung. Eine Lieferung in ausgedruckter Form erfolgt nicht.

(6) Der Veranstalter bestimmt im Übrigen Inhalt und Umfang der Leistung sowie die Art und Gestaltung der Lernmaterialien (nachfolgend: die Leistungsmodalitäten) nach billigem Ermessen nach § 315 BGB.

(7) Der Veranstalter führt seine Leistung mit der gebotenen eigenüblichen Sorgfalt durch und ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung und -durchführung Dritter zu bedienen. Ein Kündigungsrecht seitens des Teilnehmers wird dadurch nicht begründet.

(8) Teilleistungen sind zulässig, soweit diese zumutbar sind.

§ 4 Vergütung und Verzug

(1) Der Veranstalter erhält die im Bestellprozess vereinbarte Vergütungspauschale (inkl. 19 % MwSt.). Die genaue Höhe ergibt sich aus der Bestellbestätigung. Die Vergütung wird mit Vertragsschluss fällig und ist als Einmalzahlung zu entrichten.

(2) Die Vergütungspflicht bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem durch den Teilnehmer verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann oder sich dieser, indem er die Inhalte nicht abruft, mit der Annahme der Leistung in Verzug befindet.

(3) Der Teilnehmer kommt, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf, in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Teilnehmer ist für die eigenverantwortliche Bearbeitung der Lerninhalte und die Umsetzung der erworbenen Kenntnisse zur Prüfungsvorbereitung selbst verantwortlich. Die Organisation der Lernzeiten und die Einteilung des Lernpensums obliegen dem Teilnehmer.

(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu entrichten und entsprechende Auskünfte, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, zu erteilen. Der Teilnehmer hat den Veranstalter von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Leistungserbringung relevant sind.

(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zugangsdaten zur Lernplattform vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe der Lerninhalte an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte ist nicht gestattet.

(4) Der Teilnehmer stellt sicher, dass er über die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der webbasierten Lernplattform verfügt. Hierzu gehören ein internetfähiges Endgerät (PC, Tablet oder Smartphone) mit einem aktuellen Webbrowser sowie eine stabile Internetverbindung.

§ 6 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Dieses Vertragsverhältnis beginnt am Tag des Vertragsschlusses, welches per Bestätigungsmail bestätigt wird. Die Lehrgangsdauer beträgt 1 Monat.

(2) Da die Vertragsdauer unter ein Halbjahr beträgt, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform.

(4) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses – gleich aus welchem Grund – endet der Zugang zur Lernplattform und zu den Lernmaterialien. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der Lernmaterialien in anderer Form.

§ 7 Widerrufsrecht

Der Teilnehmer hat ein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird in keinem Fall eingeräumt.

Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BootsschuleX GmbH, Lindenstraße 3, 49832 Freren, E-Mail: info@bootsschulex.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An: BootsschuleX GmbH, Lindenstraße 3, 49832 Freren, E-Mail: info@bootsschulex.de

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*) / erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 8 Haftung

(1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter unbeschränkt.

(2) Im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet der Veranstalter ebenfalls unbeschränkt.

(3) Im Übrigen haftet der Veranstalter bei leichter Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Kardinalspflicht verletzt wird, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vertraglichen Vergütung im Sinne des § 4 dieses Vertrages.

(4) Schadensersatzansprüche sind mit Ausnahme der Haftung nach § 8 (1) bis einschließlich (3) dieses Vertrages ausgeschlossen.

(5) Der Kunde ist darüber informiert, dass der Veranstalter keine Rechtsberatung und auch keine Steuerberatung anbietet und auch nicht anbieten darf.

(6) Die Haftung auf Grund zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.

§ 9 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmers nach § 8 dieses Vertrages beträgt wegen leichter Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne des § 8 (3) dieses Vertrages mit Ausnahme der Ansprüche nach § 8 (1) und (2) dieses Vertrages ein Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Teilnehmer von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat.

(2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Die im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen und Produkte sind als persönliche geistige Schöpfungen des Veranstalters durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Soweit die nach dem UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist, gelten diese gleichsam als geschützt.

(2) Der Veranstalter hat das unbeschränkte und ausschließliche Urheberrecht sowie sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Inhalten, die im Rahmen des in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen veröffentlicht und/oder zugänglich gemacht werden. Jegliche Nutzung außerhalb des in diesem Vertrag bestimmten Umfangs ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

(3) Sämtliche von dem Veranstalter in Erfüllung oder bei Gelegenheit der Leistungserbringung erzielten Arbeitsergebnisse abgeschlossene und nicht abgeschlossene Kursinhalte und Aufzeichnungen inklusive aller Notizen, Konzepte, gemachten technischen Verbesserungen und sonstige Ergebnisse (nachfolgend: die „Arbeitsergebnisse") stehen dem Veranstalter zu.

(4) Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Arbeitsergebnisses bzw. Werkes im urheberrechtlichen Sinne, ist verboten.

(5) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen – auch des Plattformaccounts – sind, soweit nicht ausdrücklich in Textform mit dem Veranstalter vereinbart, verboten. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse und/oder Content an Dritte und/oder ihre Verfügbarmachung für Dritte ist ebenfalls verboten.

(6) Alle nicht zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnisse und Content, die im Rahmen der Erarbeitung unsererseits angefertigt werden, verbleiben bei dem Veranstalter. Ihre Herausgabe kann von dem Teilnehmer nicht gefordert werden.

(7) Der Teilnehmer überträgt dem Veranstalter unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen Screenshots, insbesondere wenngleich nicht abschließend auch aus Chats und/oder dem Kursbereich zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf unseren Webseiten (sog. Testimonial-Nutzung).

(8) Im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Leistungen entstandene Ergebnisse dürfen von dem Veranstalter zu Werbezwecken benutzt werden. Dies gilt auch für Bild- und/oder Videoaufnahmen, auf denen der Kunde zu sehen ist. Die Aufnahmen dürfen den Kunden nicht in entstellender Weise zeigen.

(9) Es steht dem Veranstalter auch im Übrigen frei, von ihm nach billigem Ermessen ausgesuchte Arbeitsergebnisse zur Schaustellung ihrer Fähigkeiten nach Maßgabe dieser Klausel als Referenz zu verwenden, etwa im Rahmen von Webpräsenzen, Portalen und sonstigen Multiplikatoren sowie auf Pitch-Decks und zu sonstigen Vertriebs- und Werbezwecken.

(10) Mit Blick auf die Testimonial- und Case-Study-Nutzung und Aufnahmen und Referenzen im Sinne der § 10 (7) bis einschließlich (9) dieses Vertrages bedarf es hierzu jeweils einer gesonderten, jederzeit frei widerruflichen informierten Einwilligung nach Maßgabe der derzeit jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Zugang

(1) Der Zugang zur vertraglich vereinbarten Leistung und zum geschützten Kursbereich (Plattform) wird, wenn nicht anders vereinbart, mit Vertragsschluss, frühestens jedoch der ersten Zahlung, freigeschaltet. Der Zugriff auf die Inhalte erfolgt über die zur Verfügung gestellte Plattform.

(2) Mit Ende der Vertragslaufzeit endet auch der Anspruch auf Zugang zur Plattform. Der Kurszugang (reiner Plattformzugang) besteht bis Ende der Vertragslaufzeit, es sei denn, es erfolgte zuvor eine Kündigung.

(3) Sollte sich die Plattform ändern oder die Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Plattform enden, kann der Zugang wegfallen. Es wird dann eine Ersatzplattform nach billigem Ermessen des Veranstalters genutzt. Ein Anspruch auf Zugang zu einer bestimmten Plattform besteht dann nicht.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und die Aufrechnung durch den Teilnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn, seine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(2) Nebenabreden oder vorrangige Individualabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Das Gleiche gilt für eine Abbedingung dieser Textformklausel.

(3) Alle angegebenen Preise und Zahlungen verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

(4) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(5) Leistungs- und Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.

(6) Sofern der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder im Inland keinen Gerichtsstand hat, gilt für alle sich aus dem zwischen den Parteien bestehendem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten der Sitz des Veranstalters als ausschließlich vereinbarter Gerichtsstand. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.

(7) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Jede solche ungültige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist, im gesetzlich zugelassenen Umfang, als durch eine gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt zu betrachten, die dieser ungültigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Absicht und Zielsetzung am nächsten kommt. Das Vorangehende gilt sinngemäß für jegliche unabsichtliche Lücke in diesem Vertrag.

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