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Fernunterrichtsvertrag

Stand: Februar 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1)
Der nachstehende Fernunterrichtsvertrag (nachfolgend: der Vertrag) gelten für alle
Rechtsgeschäfte der BootsschuleX GmbH, Lindenstraße 3, 49832 Freren (nachfolgend: der
Veranstalter bzw. wir) mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend: Du bzw. Dir bzw. der
Kunde bzw. die Kunden bzw. der Teilnehmende bzw. die Teilnehmenden) (gemeinsam: die
Parteien), die unsere sämtlichen Dienstleistungen zum Gegenstand haben (nachfolgend:
einzeln der Vertrag, gemeinsam die Verträge), gleich ob diese per
Fernkommunikationsmitteln wie das Internet, Telefon, EMail oder Videochat zustande
kommen oder schriftlich.


(2)
Wenn wir von uns und Dir als Parteien sprechen, dann meinen wir natürlich uns als
Veranstalter und Dich als Kunden. Auch wenn wir aus Gründen der sprachlichen
Vereinfachung das generische Maskulinum verwenden, ist damit natürlich keine Wertung
verbunden und wir meinen alle Geschlechter.


§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

(1)
Der Teilnehmer bucht bei dem Veranstalter den webbasierte
Fernlehrgang Vorbereitungskurs zum amtlichen Sportbootführerschein (SBF)
Geltungsbereich See und Binnen (nachfolgend: der Fernunterricht bzw. Fernlehrgang).
Zielgruppe sind Wassersportinteressierte, die privat im Rahmen von Urlauben und Reisen
bzw. hobbymäßig oder beruflich (z. B. Nebenberuf, Feuerwehr, DLRG) ein Sportboot führen
möchten.

(2)
Der Vertragsschluss erfolgt in Textform durch Annahme dieses Vertrages durch
Bestätigung desselbigen und dass über das Widerrufsrecht ausweislich der sich in diesem
Vertrag befindlichen Widerrufsbelehrung belehrt wurde. Es ergeht sodann eine
Bestätigungsmail, sprich Datenträger im rechtlichen Sinne, woraus sich Vertragsparteien,
Vertragsinhalt, Widerrufsbelehrung die auch in diesem Vertrag enthalten ist und
Informationen nach dem BGB und EGBGB ergeben. Es bedarf hierzu nicht der Schriftform.
Ein Anspruch auf Aushändigung dieses Vertrages in ausgedruckter Form besteht ebenso
wenig. Dieser Vertrag regelt die Vertragsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem
Teilnehmer abschließend.

(3)
Da der Fernlehrgang über eine webbasierte Lernplattform zur Verfügung gestellt wird,
gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Plattformbetreibers.

(4)
Sofern für die Zahlung ein Zahlungsdienstleister verwendet wird, gelten ergänzend die
entsprechenden vertraglichen Bestimmungen dieses Zahlungsanbieters.

§ 3 Lehrgangsziel und Leistungen des Veranstalters

(1)
Der Fernlehrgang bereitet die Teilnehmenden auf die theoretische und praktische Prüfung
zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheins (SBF) für die Geltungsbereiche See und
Binnen vor. Die Teilnehmenden sollen nach Bearbeitung der Lerninhalte prüfungsreif sein.

(2)
Der Fernlehrgang erstreckt sich über einen Zeitraum von einem Monat. Der Zugang zur
Lernplattform wird ab dem Zeitpunkt der Freischaltung für die Dauer dieser Zeit
bereitgestellt. Der Lehrgang wird über die Lernplattform durchgeführt. Der Veranstalter
koordiniert überdies die Zuordnung zu einer Bootsschule, wo die Praxisstunden und die
Prüfung stattfinden.

(3)
Die Übungsaufgaben auf der Lernplattform dienen als Lernerfolgskontrollen im Sinne des §
1 Abs. 1 FernUSG. Sie werden automatisch ausgewertet und liefern den Teilnehmenden
unmittelbares Feedback zu ihrem Lernstand. Eine bestandene Bearbeitung aller
Übungsaufgaben eines Lernpfades stellt den erfolgreichen Abschluss des jeweiligen
Lernpfades dar. Daneben gibt es den Smartmodus, in dem wie bei Karteikarten der Lernstoff
wiederholt werden kann. Es wird überdies auch eine Prüfungssimulation mit den amtlichen
Prüfungsbögen angeboten. Außerdem gibt es eine Betreuung der Teilnehmenden per E
Mail, WhatsApp, telefonisch und überdies auch im Rahmen der Praxisausbildung, was wir
sicherstellen. So kann sich der Teilnehmende Feedback zum Lernerfolgsstand holen und
beispielsweise auch, ob Prüfungsreife bereits gegeben ist. Bei technischen Problemen mit
der Lernplattform steht schließlich auch ein technischer Support per EMail zur Verfügung.

(4)
Es gibt keine lehrgangsinterne Prüfung. Die Abschlussprüfung wird extern amtlich
abgenommen. Der Veranstalter bereitet die Teilnehmenden auf diese externe Prüfung vor,
ist jedoch weder Prüfungsveranstalter noch Prüfungsstelle. Die Anmeldung zur Prüfung
koordiniert und übernimmt der Veranstalter. Bei Prüfungsreife wird ein Zertifikat des
Veranstalters für den Teilnehmenden ausgestellt.

(5)
Das Fernlehrmaterial wird mit Zurverfügungstellung des Zugangs zur Lernplattform über
selbige bereitgestellt. Sämtliche Lerninhalte stehen ab dem Zeitpunkt der Freischaltung
vollständig zur Verfügung. Eine Lieferung in ausgedruckter Form erfolgt nicht.

(6)
Der Veranstalter bestimmt im Übrigen Inhalt und Umfang der Leistung sowie die Art und
Gestaltung der Lernmaterialien (nachfolgend: die Leistungsmodalitäten) nach billigem
Ermessen nach § 315 BGB.

(7)
Der Veranstalter führt seine Leistung mit der gebotenen eigenüblichen Sorgfalt durch und
ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung und durchführung Dritter zu bedienen. Ein
Kündigungsrecht seitens des Teilnehmers wird dadurch nicht begründet.

(8)
Teilleistungen sind zulässig, soweit diese zumutbar sind.

§ 4 Vergütung und Verzug

(1) Der Veranstalter erhält eine Vergütungspauschale in Höhe von EUR 495,00 (inkl. 19 %
MwSt.). Die Vergütung wird mit Vertragsschluss fällig und ist als Einmalzahlung zu
entrichten. Es handelt sich um eine Gesamtvergütung für den Zugang zu allen im Vertrag
vereinbarten Leistungen für die Dauer des Zugangs gemäß § 3 Abs. 2.

(2) Die Vergütungspflicht bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem
durch den Teilnehmer verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann oder sich
dieser, indem er die Inhalte nicht abruft, mit der Annahme der Leistung in Verzug befindet.

(3) Der Teilnehmer kommt, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf, in Verzug, wenn er nicht
innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufstellung des Veranstalters zahlt. Hierauf wird der Teilnehmer hingewiesen.

(4) Im Falle des Verzugs des Teilnehmers behält sich der Veranstalter vor, den Zugang zur
Lernplattform einstweilen zu sperren, bis die ausstehende Zahlung beglichen ist.

(5) Sofern angeboten, wird ein Rabatt gewährt, so dass sich die Vergütung auf EUR 349,00
(inkl. 19% MwSt.) reduzieren kann. In der Vergütung nicht inbegriffen sind die Kosten für
die externe Prüfung zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheins (SBF)
Geltungsbereich See und Binnen.


§ 5 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Teilnehmer ist für die eigenverantwortliche Bearbeitung der Lerninhalte und die
Umsetzung der erworbenen Kenntnisse zur Prüfungsvorbereitung selbst verantwortlich. Die
Organisation der Lernzeiten und die Einteilung des Lernpensums obliegen dem Teilnehmer.

(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu entrichten und
entsprechende Auskünfte, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, zu erteilen. Der
Teilnehmer hat den Veranstalter von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen,
die für die Leistungserbringung relevant sind.

(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zugangsdaten zur Lernplattform vertraulich zu
behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe der Lerninhalte an Dritte
oder die Erstellung von Kopien für Dritte ist nicht gestattet.

(4) Der Teilnehmer stellt sicher, dass er über die technischen Voraussetzungen zur Nutzung
der webbasierten Lernplattform verfügt. Hierzu gehören ein internetfähiges Endgerät (PC,
Tablet oder Smartphone) mit einem aktuellen Webbrowser sowie eine stabile
Internetverbindung.


§ 6 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Dieses Vertragsverhältnis beginnt am Tag des Vertragsschlusses, welches per
Bestätigungsmail bestätigt wird. Die Lehrgangsdauer beträgt 1 Monat.

(2) Da die Vertragsdauer unter ein Halbjahr beträgt, ist die ordentliche Kündigung
ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform.

(4) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses gleich aus welchem Grund endet der Zugang
zur Lernplattform und zu den Lernmaterialien. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die
Herausgabe der Lernmaterialien in anderer Form.

 
§ 7 Widerrufsrecht
Der Teilnehmer hat ein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird in
keinem Fall eingeräumt.

Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns


BootsschuleX GmbH

Lindenstraße 3

49832 Freren

EMail: info@bootsschulex.de


mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder EMail) über
Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die
sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags
bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das
Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.


Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so
haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags
unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im
Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.



MusterWiderrufsformular


(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und
senden Sie es zurück.)

An:
BootsschuleX GmbH

Lindenstraße 3

49832 Freren

EMail: info@bootsschulex.de


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)


Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

______________
(*) Unzutreffendes streichen.


§ 8 Haftung

(1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter unbeschränkt.

(2) Im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet
der Veranstalter ebenfalls unbeschränkt.

(3) Im Übrigen haftet der Veranstalter bei leichter Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine
Kardinalspflicht verletzt wird, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung
jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die
Höhe der vertraglichen Vergütung im Sinne des § 4 dieses Vertrages.

(4) Schadensersatzansprüche sind mit Ausnahme der Haftung nach § 8 (1) bis einschließlich
(3) dieses Vertrages ausgeschlossen.

(5) Der Kunde ist darüber informiert, dass der Veranstalter keine Rechtsberatung und auch
keine Steuerberatung anbietet und auch nicht anbieten darf.

(6) Die Haftung auf Grund zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.


§ 9 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmers nach § 8 dieses Vertrages beträgt
wegen leichter Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne des § 8 (3) dieses Vertrages mit
Ausnahme der Ansprüche nach § 8 (1) und (2) dieses Vertrages Jahr, beginnend mit dem

Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Teilnehmer von den den
Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit
nicht erlangt hat.

(2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.


§ 10 Nutzungsrechte

(1) Die im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen und Produkte sind als persönliche
geistige Schöpfungen des Veranstalters durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt.
Soweit die nach dem UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist, gelten diese
gleichsam als geschützt.

(2) Der Veranstalter hat das unbeschränkte und ausschließliche Urheberrecht sowie sämtliche
Nutzungs und Verwertungsrechte an allen Inhalten, die im Rahmen des in diesem Vertrag
vereinbarten Leistungen veröffentlicht und/oder zugänglich gemacht werden. Jegliche
Nutzung außerhalb des in diesem Vertrag bestimmten Umfangs ist ohne unsere
ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

(3) Sämtliche von dem Veranstalter in Erfüllung oder bei Gelegenheit der Leistungserbringung
erzielten Arbeitsergebnisse abgeschlossene und nicht abgeschlossene Kursinhalte und
Aufzeichnungen inklusive aller Notizen, Konzepte, gemachten technischen Verbesserungen
und sonstige Ergebnisse (nachfolgend: die „Arbeitsergebnisse“) stehen dem Veranstalter
zu.

(4) Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Arbeitsergebnisses bzw. Werkes im
urheberrechtlichen Sinne, ist verboten.

(5) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen
auch des Plattformaccounts sind, soweit nicht ausdrücklich in Textform mit dem
Veranstalter vereinbart, verboten. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse und/oder Content
an Dritte und/oder ihre Verfügbarmachung für Dritte ist ebenfalls verboten.

(6) Alle nicht zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnisse und Content, die im Rahmen der
Erarbeitung unsererseits angefertigt werden, verbleiben bei dem Veranstalter. Ihre
Herausgabe kann von dem Teilnehmer nicht gefordert werden.

(7) Der Teilnehmer überträgt dem Veranstalter unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich,
räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe,
Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen Screenshots, insbesondere wenngleich
nicht abschließend auch aus Chats und/oder dem Kursbereich zum Zwecke der (Eigen
)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf unseren Webseiten (sog. Testimonial
Nutzung).

(8) Im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Leistungen entstandene Ergebnisse
dürfen von dem Veranstalter zu Werbezwecken benutzt werden. Dies gilt auch für Bild
und/oder Videoaufnahmen, auf denen der Kunde zu sehen ist. Die Aufnahmen dürfen den
Kunden nicht in entstellender Weise zeigen.

(9) Es steht dem Veranstalter auch im Übrigen frei, von ihm nach billigem Ermessen
ausgesuchte Arbeitsergebnisse zur Schaustellung ihrer Fähigkeiten nach Maßgabe dieser
Klausel als Referenz zu verwenden, etwa im Rahmen von Webpräsenzen, Portalen und
sonstigen Multiplikatoren sowie auf PitchDecks und zu sonstigen Vertriebs und
Werbezwecken.

(10) Mit Blick auf die Testimonial und CaseStudyNutzung und Aufnahmen und Referenzen im
Sinne der § 10 (7) bis einschließlich (9) dieses Vertrages bedarf es hierzu jeweils einer
gesonderten, jederzeit frei widerruflichen informierten Einwilligung nach Maßgabe der
derzeit jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.



§ 11 Zugang

(1) Der Zugang zur vertraglich vereinbarten Leistung und zum geschützten Kursbereich
(Plattform) wird, wenn nicht anders vereinbart, mit Vertragsschluss, frühestens jedoch der
ersten Zahlung, freigeschaltet. Der Zugriff auf die Inhalte erfolgt über die zur Verfügung
gestellte Plattform.

(2) Mit Ende der Vertragslaufzeit endet auch der Anspruch auf Zugang zur Plattform. Der
Kurszugang (reiner Plattformzugang) besteht bis Ende der Vertragslaufzeit, es sei denn, es
erfolgte zuvor eine Kündigung.

(3) Sollte sich die Plattform ändern oder die Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Plattform
enden, kann der Zugang wegfallen. Es wird dann eine Ersatzplattform nach billigem
Ermessen des Veranstalters genutzt. Ein Anspruch auf Zugang zu einer bestimmten
Plattform besteht dann nicht.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und die Aufrechnung durch den Teilnehmer
sind ausgeschlossen, es sei denn, seine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt.

(2) Nebenabreden oder vorrangige Individualabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Textform.
Das Gleiche gilt für eine Abbedingung dieser Textformklausel.

(3) Alle angegebenen Preise und Zahlungen verstehen sich inklusive der gesetzlichen
Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

(4) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
ausdrücklichem Ausschluss des UNKaufrechts.

(5) Leistungs und Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag ist der
Sitz des Veranstalters.

(6) Sofern der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder im Inland
keinen Gerichtsstand hat, gilt für alle sich aus dem zwischen den Parteien bestehendem
Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten der Sitz des Veranstalters als
ausschließlich vereinbarter Gerichtsstand. Handelt es sich bei dem Kunden um einen
Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.

(7) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder nicht
durchsetzbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit, Wirksamkeit oder
Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Jede solche ungültige,
unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist, im gesetzlich zugelassenen Umfang,
als durch eine gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt zu betrachten, die
dieser ungültigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung in ihrer

wirtschaftlichen Absicht und Zielsetzung am nächsten kommt. Das Vorangehende gilt
sinngemäß für jegliche unabsichtliche Lücke in diesem Vertrag.
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